Die dünne Beweislage machte es dem Landgericht Würzburg am Mittwoch schwer. Die fünf Richter, die über einen versuchten Mord urteilen sollten, mussten sich mehr auf ihre Menschenkenntnis als auf Beweise verlassen. Für ihr Urteil mussten sie sich fragen: Wann hat ihnen der 28-jährige Angeklagte sein wahres Gesicht gezeigt?
Rimpar
"Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung" klingt etwas abenteuerlich, die ja auch nicht dadurch verwirklicht wäre, dass er den Täter "nach Rimpar geschickt hatte". Da braucht es ja schon den Nachweis eines konkreten Auftrags.....
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden