In Würzburg ermordete ein psychisch kranker Mann 2021 drei Menschen. Bei der Messerattacke dieses Jahr im Januar in Aschaffenburg tötete ein psychisch kranker Mann zwei Menschen. Zuletzt die schrecklichen Bilder vom Messerangriff in Hamburg - mit 18 Verletzten – die tatverdächtige Frau soll ebenfalls psychisch krank sein.
Würzburg
Gibt es die Leseranwältin der Mainpost noch? Meines Erachtens sollte hier einmal aufgeklärt werden, weshalb die Mainpost in Kenntnis von Widersprüchen offenbar gezielt NICHT über diese Widersprüche berichtet: dass nämlich in der Region zum einen traumatisierte/paranoid-schizophren erkrankte und durch fehlende Gewalthemmung/Straftaten aufgefallene Flüchtlinge einfach "laufen gelassen" werden - bis es zu tödlichen Attacken kommt. Und andererseits Menschen, die hier aufgewachsen sind aber durch "Schicksalsschläge" etc. für die Behörden in irgendeiner Form "lästig" sind, mit allen Mitteln und Einsatz von Gutachtern zu einer "Gefahr für die Allgemeinheit" werden - siehe Gustl Mollath. Andere Beispiele sind bekannt, auch der Redaktion. Es fehlt offenbar insgesamt entweder an Expertise und Fachkunde oder an Redlichkeit und Präventionswillen.
Nochmal: "§ 126a StPO Einstweilige Unterbringung (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.".... Dieser Paragraf hätte m.E. sowohl bei dem Täter von Würzburg als auch beim Täter von Aschaffenburg angewendet werden müssen, da die Voraussetzungen vorlagen. Der Antrag auf "Unterbringungsbefehl" wurde jedoch nicht gestellt! Warum nicht? Wegen der Kosten? Prof. Bönsch hätte diese Personen dann nicht nur festhalten "dürfen" - er hätte es sogar müssen!
Hier steht ein Elefant im Raum! Es braucht weder mehr "Härte" noch mehr "Zwangsbehandlungen" - es braucht sachkundige und redliche Menschen, die ein Interesse an echter Prävention haben! Zur Erinnerung: Gustl Mollath wurde auf Grundlage der § 126a StPO und § 63 StGB für sieben Jahre (!) als "Gefahr für die Allgemeinheit" (!) in der Forensik eingesperrt - hierfür genügte ein einfaches Gutachten, das ihn (fälschlich) als psychisch krank darstellte sowie der Vorwurf (!) der Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Täter von Aschaffenburg und von Würzburg, die im Artikel genannt werden, waren - VOR den Tötungsdelikten - ganz anders und massiv durch Straftaten und psychische Erkrankung aufgefallen - weshalb haben Staatsanwaltschaft und Gericht also nicht die Rechtsmittel angewandt, die im Fall Gustl Mollath (zu Unrecht, wie man weiß) zum Einsatz kamen?? DAS ist die Frage, um die hier herumgeeiert wird! Der Elefant im Raum.
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