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Würzburg: Messerangriff am Barbarossaplatz: Wird der Angreifer vier Jahre nach seiner Tat nach Somalia abgeschoben?

Würzburg

Messerangriff am Barbarossaplatz: Wird der Angreifer vier Jahre nach seiner Tat nach Somalia abgeschoben?

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    Der Messerangreifer Abdirahman J. während seines Prozesses 2022.
    Der Messerangreifer Abdirahman J. während seines Prozesses 2022. Foto: Thomas Obermeier

    Vier Jahre ist es her: Am 25. Juni 2021 stach Abdirahman J. mit einem Messer am Barbarossaplatz in Würzburg wild auf Passanten ein. Er ermordete drei Menschen, verletzte viele weitere. Weil er als gefährlich, aber schuldunfähig gilt, ist der heute 35-jährige Somalier in einer Klinik in Unterfranken eingesperrt. Diese sogenannte Unterbringung ist grundsätzlich unbefristet.

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    10 Kommentare
    Bernd Knauf

    Ein Schlag ins Gesicht und Demütigung der Hinterbliebenen und Opfern.

    Harald Bach

    Die Frage ist: WIE oder WAS ist der richtige Umgang mit diesem Täter, der ja anscheinend auch nicht bereit ist, an seiner Resozialisierung mitzuarbeiten. Inhaftierung in einer somalischen Haftanstalt? Verbleib in einer deutschen Einrichtung? Vielleicht sollten wir eine Art Gefängnisinsel schaffen, auf der wir solche Straftäter lebenslang wegsperren und so die Allgemeinheit schützen könnten?

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    Dietmar Eberth

    Auch die neue Koalition hat keine Lösung. "Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung", verspricht der Koalitionsvertrag. Das wird bei den meisten Straftaten, die der Koalitionsvertrag nennt, keine wirkliche Veränderung bringen. Denn das Aufenthaltsgesetz regelt auch heute schon, dass das Ausweisungsinteresse bei bestimmten Verurteilungen besonders schwer wiegt." https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-koalitionsvertrag-union-spd-100.html

    Martin Deeg

    Das maßgebliche Wort in diesem Bericht ist "kostspielig". Ich bin der Meinung, dass der eindimensionale Fokus auf die "Kosten" bereits die Ursache dafür war, dass dieser Somalier nicht bereits VOR dieser Tat am Barbarossaplatz als Gefahr für die Allgemeinheit in der Forensik untergebracht wurde (126a StPO) - obwohl die Voraussetzungen vorlagen. Wie auch beim Täter von Aschaffenburg, Januar 2025. Ist Prävention in diesen Fällen eine Kostenfrage?

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    Peter Koch

    Nicht zu vergessen die Täterin von Hamburg. Offensichtlich wird auch bei Einheimischen ohne Rücksicht auf Verluste an Behandlungs- und Unterbringungskostenkosten gespart.

    Hans-Martin Hoffmann

    Ah ja - und die "schlauen" Leute glauben, der bleibt in Somalia? Oder überlebt den Weg nach Deutschland kein zweites Mal? Und wenn sich das rumspricht, dass das Schlimmste was einem passieren kann ein Ticket "nach Hause" ist/ was einem vielleicht eh schon sicher ist? Darf man möglicherweise für einen Job bei der Generalstaatsanwaltschaft München nicht über den bayerischen Horizont hinausdenken? Fragen über Fragen...

    Martin Deeg

    Eine "Abschiebung" verbietet sich, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass dieser Täter dadurch wieder eine Gefahr für andere Menschen darstellt.

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    Georg Ries

    ich glaube in Somalia wäre das sichergestellt!

    Martin Deeg

    Was macht Sie da so sicher...?

    Wolfgang Reiner

    3 facher Mord ! Fünffacher versuchter Mord ! Fünffacher versuchter Totschlag ! Nach 4 Jahren frei ??? Und morgen wieder als Flüchtling in Deutschland ??

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