In dem seit eineinhalb Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen einem entlassenen leitenden Mediziner und der Uniklinik Würzburg ist es kurz vor der schon anberaumten Verkündung eines Berufungsurteils zur überraschenden Wende gekommen: Wie das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigt, haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt.
Würzburg
Die Mainpost sollte den presserechtlichen Anspruch unbedingt erheben! Der Steuerzahler hat mehr Recht, über die Verwendung der ihm abgeknöpften Mittel informiert zu werden als die Betroffenen, ihren Deal geheim zu halten.
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