Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Franken
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Würzburger beleidigte Politiker: Der Entschuldigungsbrief an Karl Lauterbach schützte ihn nicht vor Strafe

Würzburg

Würzburger beleidigte Politiker: Der Entschuldigungsbrief an Karl Lauterbach schützte ihn nicht vor Strafe

    • |
    • |
    • |
    • |
    Ex-Minister Karl Lauterbach wurde von einem Mann aus Würzburg auf Facebook beleidigt - und stellte Strafantrag.
    Ex-Minister Karl Lauterbach wurde von einem Mann aus Würzburg auf Facebook beleidigt - und stellte Strafantrag. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Das Amtsgericht Würzburg hat einen 64-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung von neun Politikerinnen und Politikern in einem Facebook-Post zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt, insgesamt also 3000 Euro. Der Würzburger, bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, gab sich vor Gericht an diesem Dienstag reuig. Er sei, sagte er, mittlerweile nicht mehr in den sozialen Medien aktiv.

    Diskutieren Sie mit
    13 Kommentare
    Annett Herold-Behl

    Eine Entschuldigung ist kein Radiergummi!

    |
    Martin Deeg

    Ein etwas kindlicher Spruch, der wie so oft mehr über den Sprecher aussagt als über die Sache. Richtig ist allerdings: schwere Folgen von Fehlverhalten und Unrecht lassen sich auch durch eine „Entschuldigung“ nicht rückgängig machen, das muss jedem Täter und jeder Täterin klar sein. Daher m.E. durchaus folgerichtig, dass eine solche „nicht vor Strafe schützt“, wie die Mainpost titelt. Auch wenn es hier nur um eine reaktive „Beleidigung“ geht - „Reue“ schützt nicht.

    Hubert Endres

    Herr Klüpfel. Sehr guter Kommentar. Die Qualität der aktuellen Politik-Eliten sagt ja schon alles aus.

    Ulrich Klüpfel

    Man fragt sich wozu es Paragraf 188 im StGB braucht. Anscheinend gibt es den Adel wieder, der hochherrschaftlich über das Volk herrscht und sich selber vor dem Proletariat schützen muss. Ein Armutszeugnis. Ihrerseits hingegen haben Politiker nahezu Narrenfreiheit. Selbst die schlimmsten Entscheidung mit gravierendsten Folgen auf oft Jahrzehnte hinaus bleiben ohne Folgen. Vielmehr werden diese auch noch wiedergewählt bzw. behalten Ämter und würden.

    Thomas Diener

    Wenn man verschiedene Bundestagsdebatten mit anhört , kann man gelegentlich auch nur mit dem Kopf schütteln. Das sind aber alle Parteien gleich und ist keine Partei dabei, welche eine gewisse Vorbildfunktion erfüllt. Beleidigungen in jeglicher Form sollte amn überall nicht dulden und nicht nur bei den " armen " Politikern , welche sehr oft auch über das Ziel hinausschießen und wirklich nichts vernünftiges oder lösungsorientiertes von sich geben !

    |
    Walter Stöckl-Manger

    Es hat sich schon etwas verändert. Herbert Wehners "Übelkrähe" würde heute doch keinen mehr hinter dem Ofen vorlocken - nicht mal einen übereifrigen Staatsanwalt.

    Dietmar Eberth

    Das zeigt einmal mehr, man darf in Deutschland alles sagen was man will. Man muß halt mit den Folgen leben. Aber wenigstens hat der Verurteilte eingesehen sich „nichts dabei gedacht“ zu haben und dass das eine dumme Aktion und nicht richtig war“. So geht man einfach nicht mit - auch ungeliebten - Mitmenschen um.

    |
    Silke Müller

    Der einzige vernünftige Kommentar hier. Danke Volker Müller

    Martin Deeg

    ….“Einen Strafantrag in dem Fall hatte lediglich der damalige Gesundheitsminister Lauterbach gestellt“….. Das ist allerdings irrelevant. Eine Tat nach § 188 StGB kann „ohne Strafantrag des Verletzten verfolgt werden, nämlich wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“ (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst, Deutscher Bundestag). Der „Buhmann“ ist hier also nicht (!) das in diversen Kreisen beliebte Feindbild Karl Lauterbach, der auch noch mit Bild gewürdigt wird, sondern die Staatsanwaltschaft Würzburg, die hier offenbar derartes „besonderes öffentliches Interesse“ erkannt hat, dass sie massive Maßnahmen gegen den Rentner und dieses Verfahren veranlasste!

    Martin Deeg

    Ein sich selbst näherndes narzisstischer System kreist um sich selbst, heuchlerisch, sinnfrei und geprägt von innerer Verwahrlosung. Und die Mainpost hat offenbar überhaupt keine Meinung zu diesem Popanz…. ….“In Schreiben an die Justiz hatte der heute 54-Jährige führende Staatsanwälte und einen Würzburger Rechtsanwalt unter anderem "Justizverbrecher" und "widerwärtige Juristen" genannt.“…..(Quelle: Mainpost, Czygan, 19.12.2023) Das sollte man der „empörten“ Öffentlichkeit auch mal mitteilen: es handelt sich dabei um den „Würzburger Rechtsanwalt“, der hier als „Verteidiger“ auftritt. Der stellt munter selbst Strafantrag wegen „Beleidigung“ und verfolgt einen mittlerweile „56-jährigen“ mit Hilfe dieser Justiz seit 2018….wie kriegt man sowas auf die Reihe als „Prozessbeobachter“, Herr Czygan?

    Jo Schmitt

    Tja. Wir haben halt auch (wieder?) einen "Majestätsbeleidigungsparagraphen" im Strafgesetzbuch (§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung; https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html) ... Helmut Kohl antwortete 'mal auf Nachfrage eines Journalisten sinngemäß: "Wer sich hoch hinaus wagt muß auch mit ordentlich Sturm rechnen". Zu viele Politiker heutzutage scheinen mir ausgesprochen dünnhäutig zu sein. Und vielleicht auch narzisstisch, wie schon Kevin Dutton in seinem Buch "Psychopathen - Was man von Heiligen, Anwälten und Serienmördner lernen kann" aus dem Jahr 2014 die häufigere Zugehörigkeit von Personen bestimmter Prägung zu bestimmten Kreisen quantifiziert. Im Deckel lautet eine Würdigung des Inhalts des Buches in Presserezensionen bezugnehmend auf Psychopathen folgendermaßen auf den Punkt gebracht: "Sie sind rücksichtslos, charmant und maßlos von sich überzeugt." (Johannes Künzel, Psychologie heute)

    Albrecht Schnös

    Wahnsinn, für das Weiterleiten eines einfachen Post......über dessen Inhalt man auch noch streiten kann........ Die DDR könnte heute noch existieren, wenn nicht voreilig auf den Schießbefehl, den Kindesentzug durch Staatsorgane und die staatlichen Meldestellen verzichtet worden wäre..... Durch Meldung von Hass und Hetze gegen Staatsorgane wurden damals missliebige Elemte physisch und psychisch zerstört........ Unsere Republik erinnert sich nun an diese bewährten, alten Werte, und setzt die damaligen Methoden erneut gegen unliebige Elemente ein.......-Meldestellen - So wird DeutscheDemokratischePolitik gemacht.......Solche Richter braucht die DDR, sonst wird das nichts mit der EinheitsParteienRepublik mit der EinheitsDemokratie..... Für mich persönlich, als Franke, ist das aber leider kein geeigneter Lebensentwurf, weil mein Drang nach Freiheit solchen Staatsformen entgegen wirkt. Da immer gegen Obrigkeitsgehabe und Repression. Für freie Rede, freie Meinung, freiem Willen.

    |
    Jo Schmitt

    >> Durch Meldung von Hass und Hetze gegen Staatsorgane wurden damals missliebige Elemte physisch und psychisch zerstört........ << "Hass" und "Hetze" sind halt auch zwei sehr böse Worte. Die Grenze hier zu ziehen zu "sich vehement zu Wort melden" und "berechtigte Kritik in scharfen Worten äußern" ist keine scharfe Trennlinie. Demokratie äußert sich halt auch darin, daß man scharfe Worte äußern können muß um seinem Mißmut Luft verschaffen zu können. Da kann man jedoch durchaus der Ansicht sein es würde mit zweierlei Maß gemessen. Wenn ich so zurückdenke an Wahlkampfauftritte von z. Bsp. F.J. Strauß würden aktuell einige die Augen verdrehen und die Ohren glühen und empört Rücktrittsforderungen stellen. Dagegen sind /waren die (bösen) "Klimakleber" ja Samtschäfchen in ihrer Auftrittsweise ... Zum Schluß: So weit sind wir gar nicht von "Maßnahmen" wie in der (ehemaligen) "DDR" entfernt ... https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden