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Arbeitslosengeld 1: ALG 1 nach betriebsbedingter Kündigung: Ist das möglich?

Arbeitslosengeld 1

ALG 1 nach betriebsbedingter Kündigung: Ist das möglich?

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    Hat jemand, der betriebsbedingt gekündigt wurde, eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
    Hat jemand, der betriebsbedingt gekündigt wurde, eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Verliert man plötzlich seinen Job, ist das immer ein Schock. Doch das Arbeitslosengeld kann einen finanziell absichern - wenn man denn Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Werden die Anwartschaftszeit und die weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt, bekommen Berechtigte 60 oder 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Lohns. Dabei gibt es allerdings eine maximale Bezugsdauer sowie einen Höchstsatz, der nicht überschritten wird. 

    Nicht jede Person, die alle Voraussetzungen für den Bezug von ALG 1 erfüllt, erhält die Leistung aber direkt. Wer zum Beispiel selbst gekündigt hat, kann von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen belegt werden. Wie sieht das bei einer betriebsbedingten Kündigung aus? Kann man in diesem Fall Arbeitslosengeld bekommen? 

    Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

    Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man laut dem Finanzratgeber Finanztip, wenn wichtige Veränderungen im Unternehmen oder neue Rahmenbedingungen dazu führen, dass Arbeitsplätze wegfallen. Gibt es dann keine andere Möglichkeit, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen zu beschäftigen, bleibt nur noch die Kündigung beziehungsweise die betriebsbedingte Kündigung. Dabei muss der Arbeitgeber laut dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab einer Zahl von mehr als zehn Beschäftigten auch soziale Aspekte in der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gekündigt werden sollen, berücksichtigen.

    Häufig werden Finanztip zufolge betriebliche Gründe bei einer Kündigung vorgeschoben, obwohl die Kündigung eigentlich im Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters oder in der betreffenden Person selbst begründet ist. Der Bundesagentur für Arbeit zufolge kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

    ALG 1: Bekommt man nach betriebsbedingter Kündigung Arbeitslosengeld 1?

    Wer betriebsbedingt gekündigt wird und in der Folge seinen Job verliert, bekommt laut der Anwaltskanzlei Stiehl und Schmitt in aller Regel Arbeitslosengeld und kann es beantragen. Auch in diesem Fall gilt allerdings, dass alle Voraussetzungen für den Bezug der Leistung erfüllt werden müssen, sonst besteht kein Anspruch. 

    Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, ihrer Agentur für Arbeit im Rahmen der Mitwirkungspflicht außerdem den Grund oder die Gründe für ihre Arbeitslosigkeit nennen. Je nach Grund kann das nämlich eine Sperrzeit nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn...

    Wer betriebsbedingt gekündigt wurde, muss also nicht mit einer Sperrzeit rechnen und kann Arbeitslosengeld bekommen.

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