Wer seinen Job verliert, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bekommen. Berechtigte erhalten dann 60 oder 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Lohns - bis zu einem bestimmten Höchstsatz - und sind vorerst finanziell abgesichert. Ziel der Versicherungsleistung ist laut der Bundesagentur für Arbeit, dass Bezieherinnen und Bezieher schnell wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden können. Ausgezahlt wird das Arbeitslosengeld allerdings nicht zwingend bis dieses Ziel erreicht ist. Es gibt nämlich eine Höchstdauer. Wird diese überschritten, gibt es kein Geld mehr. Was können Betroffene dann bekommen, um weiterhin finanziell abgesichert zu sein?
Übrigens: Wer arbeitslos ist, aber selbst gekündigt hat, kann unter Umständen vor dem Bezug von Arbeitslosengeld mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen belegt werden. Um dann finanziell trotzdem über die Runden zu kommen, kann zum Beispiel ein Nebenjob helfen.
Arbeitslosengeld 1: Wie lange bekommt man die Versicherungsleistung?
Das Arbeitslosengeld wird nur für eine bestimmte Zeit ausgezahlt. Wie lange Berechtigte Anspruch haben, richtet sich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach unterschiedlichen Faktoren:
- Wie lange waren Betroffene in den vergangenen fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig?
- Wie alt sind Betroffene bei Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?
Die Höchstanspruchsdauer liegt demnach zwischen sechs und 24 Monaten. Berechtigte mit verkürzten Anwartschaftszeiten haben höchsten drei bis fünf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer laut der Bundesagentur für Arbeit außerdem jünger als 50 Jahre ist, kann höchstens zwölf Monate lang ALG 1 erhalten. Ab 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an.
ALG 1 ausgelaufen: Was bekommt man danach?
Wenn das Arbeitslosengeld je nach Anspruchsdauer nach einer bestimmten Zeit ausläuft, Bezieherinnen und Bezieher aber weiterhin arbeitslos sind, werden sie laut der Bundesagentur für Arbeit nicht im Regen stehen gelassen. In diesem Fall können Betroffene beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld beantragen - vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Bedingungen.
Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitslose haben laut dem BMAS Menschen, die erwerbsfähig sind, entweder aktuell keine Arbeit haben oder nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken und für die andere vorrangige Leistungen nicht ausreichend sind, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Wichtig: Laut der Bundesagentur für Arbeit schließt das Bürgergeld nicht automatisch an das Arbeitslosengeld an, wenn der Anspruch auf ALG 1 ausläuft. Daher muss die Sozialleistung rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.