Viele Minijobber und Minijobberinnen arbeiten an nur einigen Tagen in der Woche. Nach diesen Tagen berechnet sich auch die Anzahl der jährlichen Urlaubstage.
Grundlage für den Mindestanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz. Nach diesem besteht bei sechs Arbeitstagen pro Woche Anspruch auf mindestens vier Wochen beziehungsweise 24 Werktage Urlaub. Bei weniger Arbeitstagen wird umgerechnet nach der Formel «mal 24, geteilt durch 6», also kurz «mal vier», erklärt die Minijob-Zentrale auf ihrer Webseite.
Regelmäßig oder unregelmäßig im Einsatz?
Beispiel: Eine Minijobberin arbeitet regelmäßig zwei Tage die Woche. Die Anzahl der Stunden ist egal, es kommt auf die Tage an. Ihr stehen zwei mal 4, also 8 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr zu.
Nun arbeiten nicht alle Minijobber regelmäßig jede Woche die gleiche Anzahl an Tagen. Dann sind die Arbeitstage pro Jahr wichtig, diese werden entsprechend umgeschlagen. Helfen kann der Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.
Mehr Urlaub vertraglich möglich
Ergibt sich hier eine ungerade Zahl von Urlaubstagen, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Bruchteile, die keinen halben Tag ergeben, bleiben bestehen und können stundenweise ausgeglichen oder nach einer Kündigung abgegolten werden.
Wichtig: Das ist nur die Mindestregelung. Ist die Zahl der Arbeitstage vertraglich geregelt und haben etwa die Vollzeitbeschäftigten beim selben Arbeitgeber einen höheren Urlaubsanspruch, dann müssen auch Minijobber entsprechend mehr Urlaub bekommen.
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