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Außenschutz macht's möglich: Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt

Außenschutz macht's möglich

Bestohlen im Urlaub? - Wann die Hausratversicherung zahlt

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    Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf.
    Bei einem Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

    Angst um Elektronikgeräte oder Wertsachen im Urlaub? Wem im Hotel oder einer gemieteten Ferienunterkunft etwas gestohlen wird, kann auf den Schutz seiner Hausratversicherung bauen.

    Denn im Rahmen der Außenversicherung leistet die Police auch, wenn sich Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

    Ersatz nur für Dinge, die nicht offen herumlagen

    Voraussetzung ist allerdings, dass die gestohlenen Dinge in einem verschlossenen Raum oder in einem Behältnis im Raum deponiert waren. Auch bei Diebstahl aus einem verschlossenen Spind am Strand oder im Freibad kommt die Versicherung für den Schaden auf. Wird das Handy aber etwa aus dem Rucksack oder vom Sonnentuch entwendet, schauen Betroffene in die Röhre.

    Springt die Versicherung ein, entschädigt sie grundsätzlich die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Die maximale Entschädigung variiert laut GDV aber. Je nach Vertrag kann sie auf einen festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt sein.

    Campingmobile und Wohnwagen sind ausgenommen

    Campingfreunde aufgepasst: Campingmobile und Wohnwagen gelten im rechtlichen Sinne nicht als eigener Raum. Deshalb greift die Außenversicherung der Hausrat hier nicht, wenn etwas daraus gestohlen wird.

    Für Dauercamper gibt es dem GDV zufolge aber spezielle Camping-Versicherungen. Sie können die Gegenstände im Wohnmobil und mitunter auch dem Vorzelt entsprechend absichern.

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