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Bonus-Zahlung: Weihnachtsgeld bei Kündigung: Bekommt man es trotzdem?

Bonus-Zahlung

Weihnachtsgeld bei Kündigung: Bekommt man es trotzdem?

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    Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf.
    Weihnachtsgeld: Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf. Foto: Silvia Marks, dpa (Symbolbild)

    Die Weihnachtszeit ist nicht nur privat eine Zeit für Geschenke, auch beruflich können sich viele auf eine Bescherung freuen. Neben einer möglichen Weihnachtsfeier gibt es in vielen Unternehmen einen Bonus zur Weihnachtszeit, das sogenannte Weihnachtsgeld. Es ist sozusagen eine Art "Dankeschön" an die Arbeitnehmer, für ihre Arbeit und ihre "Loyalität" zum Unternehmen. 

    Rund um das Weihnachtsgeld gibt es jedes Jahr viele Fragen: Ist das Weihnachtsgeld verpflichtend für Arbeitgeber? Darf das Weihnachtsgeld geringer ausfallen als im vorherigen Jahr? Kann man das Weihnachtsgeld einklagen? All diese Fragen drehen sich um ein Szenario, in dem der Arbeitnehmer noch angestellt ist. Was aber, wenn man als Arbeitnehmer gekündigt hat? Bekommt man in diesem Fall trotzdem sein Weihnachtsgeld?

    Nach Kündigung: Kriegt man trotzdem Weihnachtsgeld?

    Wenn man im Laufe eines Jahres gekündigt hat und sich die Weihnachtszeit nähert, stellt sich die Frage, ob man denn trotz der Kündigung sein Weihnachtsgeld erhalten wird. Hier ist entscheidend, was in dem Arbeitsvertrag steht. Laut der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner kann man hieraus ablesen, ob man einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat und wenn ja, wie hoch das ausfallen muss.

    Im Grunde wird bei Weihnachtsgeldregelungen zwischen drei Arten unterschieden. Diese Arten heißen:

    • Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter
    • Weihnachtsgeld als Belohnung (Betriebstreue)
    • Weihnachtsgeld mit Mischcharakter

    Trotz Kündigung: Bei welcher Regelung erhält man Weihnachtsgeld?

    Welche Regelung in dem Arbeitsvertrag vereinbart wurde ist entscheidend für die Frage, ob man das Weihnachtsgeld trotz Kündigung erhält oder nicht. Das Weihnachtsgeld kann für viele Haushalte entscheidend sein, besonders wenn man Kinder hat. Neben den finanziellen Hilfen, die es für Eltern gibt, kann Weihnachtsgeld eine große Entlastung darstellen.

    Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter

    Das Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter ist im Volksmund auch häufig als "13. Gehalt" bekannt, da es die erbrachte Leistung eines Arbeitnehmers belohnen soll. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer also für die Arbeit ausgezahlt, die er im abgelaufenen Jahr vollbracht hat. Arbeitet er also das ganze Jahr über, steht ihm das volle "13. Gehalt" zu. Arbeitet er nur die Hälfte des Jahres, wie im Fall einer Kündigung zum 30. Juni, muss er dennoch die Hälfte des Weihnachtsgeldes ausgezahlt bekommen, für seine Leistungen im ersten Halbjahr des Jahres.

    Bei einer solchen Regelung des Weihnachtsgeldes mit Engeltcharakter ist außerdem zu betonen, dass Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld aus dem Vorjahr nicht zurückzahlen müssen, wenn sie im Folgejahr kündigen. Auch wenn ein vermeintlicher Stichtag festgeschrieben wurde, bis zu dem das Arbeitsverhältnis bestehen müsse, ist es nicht rechtens für Arbeitgeber, das Weihnachtsgeld dann zurückzuverlangen. Den Bonus gab es nämlich für die erbrachte Arbeit in dem festgelegten Zeitraum, also dem vergangenen Jahr.

    Weihnachtsgeld als Belohnung (Betriebstreue)

    Eine andere Regelung ist die sogenannte Betriebstreue. Hier geht es dem Arbeitgeber nicht um die erbrachten Leistungen in einem festgelegten Zeitraum, wie bei dem Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter, sondern um die Treue eines Arbeitnehmers zu seinem Unternehmen. Damit das in dem Arbeitsvertrag klar erkennbar ist, wird meist eine sogenannte "Stichtagsregelung" verwendet. Hier wird also ein bestimmter Tag im Jahr festgelegt, häufig etwa der 1. November, zu dem das Arbeitsverhältnis noch bestehen muss, damit der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld erhält. 

    Kündigt in einem solchen Fall also der Arbeitnehmer zum 30. Juni, hat er keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, da als Stichtag der 1. November festgelegt wurde und er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr angestellt war. Außerdem kann der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zusätzlich an eine sogenannte "Bindungsfrist" koppeln, die meist im Jahr danach abläuft. Hier muss der Arbeitnehmer noch bis zu dieser Bindungsfrist bei dem Unternehmen angestellt sein, um das Weihnachtsgeld behalten zu können, auch wenn er den Stichtag bereits überschritten und das Weihnachtsgeld erhalten hat. Kündigt der Arbeitnehmer vor der Frist, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückverlangen.

    Weihnachtsgeld mit Mischcharakter

    In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Mischung aus den beiden zuvor beschriebenen Arten des Weihnachtsgeldes wieder, Arbeitnehmer sollen für ihre Arbeit und ihre Treue zum Unternehmen belohnt werden. Früher war das allerdings auch ein gerne verwendetes Mittel, um einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld nichtig zu machen. 

    Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 haben Arbeitnehmer auch bei Mischcharakter einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Der Arbeitnehmer muss seitdem mindestens für seine erbrachte Arbeit belohnt werden. Seit diesem Urteil ist es auch nicht mehr rechtens, von Arbeitnehmern in diesen Situationen das Weihnachtsgeld zurückzufordern, wenn sie nach Erhalt des Weihnachtsgeldes gekündigt hatten.

    Solches Detailwissen ist wichtig, dass es einem im Zweifelsfall viel Geld spart. Genauso wie diese neun Fehler, die häufig bei Steuererklärungen gemacht werden, oder diese sechs Finanz-Fehler, die man vermeiden sollte, da sie richtig ins Geld gehen.

    Fazit: Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich

    In vielen Fällen hat man also einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, zumindest auf einen Teil davon. Es lohnt sich also, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen und nachzuprüfen, auf welche Art von Weihnachtsgeld man sich geeinigt hatte. Im Falle einer "Betriebstreue" lohnt sich dieser Blick sogar noch vor der Kündigung, um den Stichtag nicht zu verpassen.

    Übrigens: Wer sich fragt, wo er seine Steuernummer und Steuer-ID finden kann, erfährt hier alles, was es dazu zu wissen gibt.

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