Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Bürgergeld: Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

Bürgergeld

Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

    • |
    • |
    Kann man Bürgergeld beantragen, wenn das Geld in der Elternzeit nicht reicht?
    Kann man Bürgergeld beantragen, wenn das Geld in der Elternzeit nicht reicht? Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Die Elternzeit verspricht eine Auszeit vom Berufsleben, in der Mütter und Väter sich um ihren Nachwuchs kümmern können. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf familienportal.de schreibt, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Elternzeit zwar von ihrem Arbeitgeber verlangen und dann pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freigestellt werden, aber in dieser Zeit erhalten sie auch keinen Lohn. Was passiert, wenn das Geld knapp wird? Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

    Kurz erklärt: Was ist die Elternzeit?

    Die Elternzeit können Mütter und Väter laut familienportal.de als unbezahlte Auszeit vom Berufsleben vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes nehmen sowie einen Teil davon auch im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. So soll die Elternzeit genau dann genommen werden können, wenn Eltern und Kind sie brauchen.

    Pro Kind steht Müttern und Vätern eine Freistellung von bis zu drei Jahren zu. Dabei sind sie während der Elternzeit auf besondere Weise vor Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Nach der Elternzeit können Mütter und Väter in der Regel auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

    Um in Elternzeit gehen zu können, müssen laut familienportal.de einige Voraussetzungen erfüllt sein. Mütter und Väter können demnach in Elternzeit gehen, wenn...

    • sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind.
    • sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
    • sie ihr Kind selbst erziehen und betreuen.
    • sie während der Elternzeit entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ist das Kind am oder nach dem 1. September 2021 geboren, sind bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt.

    Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

    Grundsätzlich können laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Personen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, Bürgergeld beziehen. Das gilt auch während der Elternzeit.

    Aber: Wer Bürgergeld bezieht oder beziehen möchte, muss laut der Bundesagentur für Arbeit zunächst sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn ein Anspruch besteht. Zu diesen Leistungen zählt auch das Elterngeld, das laut familienportal.de während der Elternzeit zum Lohnausgleich beantragt werden kann. So soll es die finanzielle Lebensgrundlage von Familien sichern. Reicht das Geld in der Elternzeit trotz Elterngeld nicht aus, können Mütter und Väter ihr Einkommen laut der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen. Also: Ja, man kann Bürgergeld in der Elternzeit beantragen.

    Wer Elterngeld und Bürgergeld gleichzeitig bezieht, erhält familienportal.de zufolge aber nicht beide Leistungen in vollem Umfang. Das Elterngeld wird nämlich als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

    Übrigens: Wir haben ausgerechnet, wie viel Bürgergeld Alleinerziehende sowie eine Familie mit einem Kind, mit zwei Kindern und mit drei Kindern bekommen können.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden