Es gibt Heimwerker, die trauen sich einfach alles zu: Eine Terrasse bauen, die Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren, das Haus dämmen, Fenster austauschen oder das Bad renovieren. Dank diverser Erklärvideos im Internet erscheint alles machbar.
Doch Heimwerker sind eben oft keine Profis - und so geht dann manchmal etwas schief. Wer kommt in dem Fall für die Schäden auf? Ein Überblick.
Welche Versicherungen sind die Basis?
Eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die die meisten Menschen abgeschlossen haben, gehören zu Grundausstattung. Immobilienbesitzer haben in der Regel darüber hinaus noch eine Wohngebäudeversicherung. Das ist eine gute Basis, auch für Leute, die gern heimwerken.
«Allerdings gibt es bei handwerklichen Arbeiten im eigenen Haus einige zusätzliche Risiken, die man kennen und absichern sollte. Zum Beispiel Unfälle», sagt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Wer leistet, wenn man von der Leiter fällt und arbeitsunfähig wird?
Für so einen Fall sei es gut, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen habe, sagt Karsten Radder. Er ist Spezialist für Versicherung beim Finanzdienstleister Dr. Klein.
Gerade bei Heimwerkern, die ungewohnte Arbeiten ausführen, sei das wichtig. «Zum Beispiel, wenn man bei Dachdeckerarbeiten das Gleichgewicht verliert und abstürzt. Oder auch, wenn man beim Kauf von Baumaterial in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.»
Wer haftet, wenn sich ein Helfer verletzt?
Es kommt darauf an, ob es sich um eine reine Gefälligkeit oder um eine umfassende Mitarbeit an einem Heimwerkerprojekt handelt. «Hilft ein Freund beispielsweise über mehrere Tage beim Dachdecken, ist das in der Regel eine versicherte Tätigkeit, die der Bauherr bei der Bau-Berufsgenossenschaft, der BG BAU, melden muss», erklärt Meike Voß vom Bund der Versicherten.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Anders ist das bei reinen Gefälligkeiten in der Familie.
«Wenn zum Beispiel die Mutter des Heimwerkers nur mal kurz beim Abladen von Baumaterial hilft, ist sie nicht über die BG BAU versichert», erläutert Voß. «Verletzt sie sich, greift ihre eigene Unfallversicherung.»
Ob dann auch die Haftpflichtversicherung des Heimwerkers leistet, muss Voß zufolge im Einzelfall geprüft werden.
Wie können sich Heimwerker gegen Schäden durch Fehler versichern, die sie selbst verursacht haben?
«Gar nicht», stellt Rechtsanwalt Schöller klar. «Das ist ihr eigenes Risiko. Deshalb sollte sich jeder gut überlegen, welche Arbeiten er in Angriff nimmt.»
«Es kann schnell etwas passieren, das gravierende Folgen hat», warnt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Etwa, wenn ein Heimwerker ein Loch in die Wand bohrt und dabei eine Elektroleitung oder ein Wasserrohr trifft. «Die Versicherungsgesellschaft wird dann einen Gutachter schicken, der genau prüft, wer welche Arbeiten ausgeführt hat und wie der Schaden entstanden ist. Ist der Heimwerker allein verantwortlich, bleibt er auf den Kosten sitzen.»
Arbeiten, die mit besonders hohen Risiken behaftet sind, dürfen ohnehin nur von Fachfirmen ausgeführt werden: Elektroinstallationen und Gas-, Wasser- und Heizungsarbeiten beispielsweise. «Wenn Heimwerker da trotzdem rangehen und durch ihre unsachgemäße Arbeit etwas passiert, zahlt keine Versicherung», so Sven-Wulf Schöller. Fehler von professionellen Handwerkern seien dagegen durch deren Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Und wenn ein Helfer in der Wohnung einen Schaden verursacht?
«Schäden in der Wohnung reguliert die Hausratversicherung, wenn das konkrete Risiko auch versichert ist, etwa Feuer oder Schäden durch Leitungswasser», sagt Sven-Wulf Schöller. «Wurden sie von einem Helfer, zum Beispiel durch einen Nachbarn verursacht, holt sich die Versicherungsgesellschaft das Geld von ihm zurück. Gut, wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, die dann dafür aufkommt.»
Haben die Helfer allerdings Arbeiten ausgeführt, die ausdrücklich Fachbetrieben vorbehalten sind, wird die Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten nicht oder zumindest nicht vollständig übernehmen. «Denn Arbeiten, die nicht zulässig sind, werden von der Versicherung mindestens als grob fahrlässig oder sogar als vorsätzlich eingestuft», so Schöller
Muss man den Versicherer über Neugebautes informieren?
Bestenfalls geht alles gut. Doch auch dann muss man gegebenenfalls den Versicherer kontaktieren. «Ändert sich etwas Grundlegendes am Haus, weil etwa das Dach oder der Keller ausgebaut wird, sollte die Versicherung das schon wissen», sagt Verbraucherschützer Roland Stecher. «Denn dadurch steigt der Wert des Gebäudes und die Versicherungssumme muss eventuell angepasst werden.» Wird nur ein Raum neu tapeziert oder ein neuer Bodenbelag verlegt, brauchen Heimwerker ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aber nicht zu informieren.
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