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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Frisch verheiratet: Muss der Arbeitgeber das wissen?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Frisch verheiratet: Muss der Arbeitgeber das wissen?

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    Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
    Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Foto: Volker Görzel/dpa-tmn

    Flitterwochen vorbei und auf geht's zurück zur Arbeit, ohne große Worte. Für den Job sollte sich durch die Heirat ja nichts geändert haben, oder? Doch, und deshalb sollte der Arbeitgeber über die Heirat informiert werden. Denn es hat tatsächlich finanzielle Auswirkungen.

    «Der Arbeitgeber muss wissen, in welcher Steuerklasse sich die Mitarbeiter befinden», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer heiratet, bei dem ändert sich in der Regel die Steuerklasse.

    Das heißt: Die Anzeigepflicht nach der Hochzeit existiert aus rein steuerlichen Gründen. Änderungen im Personenstand müssen dem Arbeitgeber nämlich grundsätzlich nicht angezeigt werden.

    Möglicherweise besserer Kündigungsschutz

    Angestellte, die verheiratet sind, können Görzel zufolge auch einen besseren Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen genießen. Selbst wenn der Heiratsstatus keinen kompletten Schutz bietet, muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflicht für die Familie oder den Ehepartner bei einer potenziellen Kündigung zumindest berücksichtigen.

    Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

    Wer heiratet, wechselt auch die Steuerklasse - und das ist für den Arbeitgeber wichtig zu wissen.
    Wer heiratet, wechselt auch die Steuerklasse - und das ist für den Arbeitgeber wichtig zu wissen. Foto: Felix Kästle/dpa/dpa-tmn
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