Die Blaue Karte EU soll hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erleichtern. Doch dafür müssen bestimmte Gehaltsgrenzen erfüllt werden, die jährlich angepasst werden.
Was ist die Blaue Karte EU?
Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert, ist die Blaue Karte EU ein „Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.“
Außerhalb der EU lebende Menschen benötigen in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mit diesem Visum können sie nach Deutschland einreisen. Anschließend müssen sie vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragen.
Erforderlich ist in jedem Fall das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Zur Gültigkeit der Blauen Karte EU informiert das BAMF, dass es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel handelt, der für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt wird. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich.
Die Blaue Karte EU bringt einige Vorteile mit sich, unter anderem die vereinfachte Mobilität innerhalb Europas und die Erleichterung des Familiennachzugs. Nach 27 Monaten können Inhaberinnen und Inhaber außerdem eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau (gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) nachweisen können. Wird das Sprachniveau B1 erreicht und nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.
Übrigens: Es gibt immer mehr Millionäre weltweit: Im Vergleich mit anderen Ländern belegt Deutschland einen der oberen Plätze – und das, obwohl die Zahl hierzulande rückläufig ist. Am anderen Ende des Gehaltsspektrums dürften ganz andere Fragen aufkommen, zum Beispiel ab welchem Einkommen man Steuern zahlen muss.
Gehalt für die Blaue Karte EU 2025 – so viel müssen Sie verdienen
Weiterhin erklärt das BAMF, dass eine Blaue Karte EU in allen EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Dänemarks und Irlands –beantragt werden kann. Dabei bestehen leichte Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Höhe des jährlichen Mindestbruttogehaltes. Wie viel Gehalt müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Blaue Karte bei ihrer Arbeitsstelle in Deutschland verdienen? Das Bundesministerium des Innern gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland make-it-in-germany.com informiert darüber, dass mit der Arbeitsstelle in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48.300 Euro im Jahr 2025 erreicht werden muss.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Beschäftigungen in sogenannten Mangelberufen kann die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (im Jahr 2025) erhalten werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zugestimmt hat. Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland unter anderem als Mangelberufe:
- Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
- Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
Auch für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in allen Berufsgruppen gilt, dass mit dem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 43.759,80 Euro (2025) ausreicht, um die Blaue Karte EU zu erhalten, wenn der Erwerb des letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
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