Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen bedeutende Aufgaben im Rechtssystem und arbeiten unabhängig im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse. Ein Blick auf die verschiedenen Tätigkeitsfelder, die Ausbildung und das Gehalt zeigen die Vielfalt dieses Berufs.
Berufsbild: Was macht ein Rechtspfleger?
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz erklärt, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern „wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren.“ Dazu zählen insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten.
Der Verband Bayerischer Rechtspfleger (VBR) ordnet das Berufsbild so ein: Rechtspfleger/innen „sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. (...) Aufgrund dieser dem Richteramt ähnlichen Stellung wird der Rechtspfleger manchmal auch als ‚die zweite Säule der dritten Gewalt‘ bezeichnet.“ Die Tätigkeit habe das Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger setzen laut Bundesagentur für Arbeit „als selbstständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen in bestimmten Rechtsgebieten fest“. Sie finden vorrangig Beschäftigung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Justizverwaltungen. Zu ihren Tätigkeiten in ganz unterschiedlichen Bereichen gehören beispielsweise:
- Registergericht: verantwortlich für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister
- Grundbuchrecht: über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten entscheiden
- Nachlass: Testamente eröffnen und Erbscheine erteilen, Betreuungen oder Vormundschaften anordnen und kontrollieren
- Rechtsantragsstelle: Klageanträge, -erwiderungen und ähnliche Schriftsätze aufnehmen, Verfahrenskosten festsetzen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide bearbeiten, über Pfändungen entscheiden, Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung leiten
- Staatsanwaltschaften: für die Strafvollstreckung sorgen und Geldstrafen einziehen oder verurteilte Personen zum Haftantritt laden
- Justizverwaltung: Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung
Ausbildung: So wird man Rechtspfleger
Laut der Agentur für Arbeit erfolgt die Ausbildung im Rechtspflegerdienst als Vorbereitungsdienst (Ausbildungszeit zur Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn), der in der Regel als dreijähriges duales Studium organisiert ist. Verordnungen der Bundesländer regeln die Ausbildung, die zu einer Laufbahn- beziehungsweise Rechtspflegerprüfung führt.
Als Voraussetzungen für das Studium muss man die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss mitbringen. Weiterhin müssen die Bewerberinnen und Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. In einigen Bundesländern bestehen außerdem Höchstaltersgrenzen.
Übrigens: Das Gehalt in der Pflege steigt immer wieder an – genau wie in anderen Berufen. In den vergangenen zehn Jahren hat das Statistische Bundesamt ein Plus von rund 33 Prozent festgestellt.
Gehalt als Rechtspfleger: So viel verdient man in dem Beruf
Während des Studiums erhalten Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter als Beamtinnen/Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge, die gegebenenfalls durch Zulagen ergänzt werden, informiert berufenet.de, ein Portal der Bundesagentur für Arbeit. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes etwa 1549 Euro.
Da Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Beamte und Beamtin im gehobenen Dienst tätig sind, werden sie nach Besoldungsgruppen (meist A9 bis A13) bezahlt. Der Verdienst ist tariflich geregelt und kann je nach Berufserfahrung und Bundesland sehr variieren. Laut jobvector.de bieten Großstädte und Metropolen oft höhere Gehälter, wobei hier auch die Lebenshaltungskosten höher sind. Wie studyflix.de berichtet, gibt es aber bestimmte Gehaltsvorteile bei diesem Beruf: Es bleibt mehr vom Gehalt übrig, da Beamte nicht in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlen müssen. Durch den Beamtenstatus profitieren Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zudem von verschiedenen Zuschlägen, wie Familienzuschläge.
Pauschale Angaben zum typischen Gehalt von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind also schwer zu treffen. Wie jobvector.de berichtet, kann man als Rechtspflegerin und Rechtspfleger in Deutschland durchschnittlich 55.973 Euro im Jahr verdienen, was einem monatlichen Bruttogehalt von 4664 Euro entspricht. Stepstone gibt hingegen ein geringeres durchschnittliches Jahresgehalt von 43.600 Euro und ein Monatsgehalt von etwa 3633 Euro an. Beide Plattformen beziehen ihre Zahlen aus aktuellen Stellenangeboten mit Gehaltsangaben.
Übrigens: Was als gutes Nettogehalt in Deutschland gilt, ist eine Frage der Perspektive. Durchschnittswerte geben allerdings Aufschluss darauf, wo das jeweilige Gehalt einzuordnen ist. Um zur sogenannten Mittelschicht zu gehören, reicht es laut dem Wirtschaftsinstitut IW Koeln zum Beispiel, wenn man als Single monatlich zwischen 1496 und 2804 Euro netto verdient.
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