Ist ein unbeheizter Keller warm? Das könnte ein Hinweis auf Sparpotenzial bei den Heizkosten sein. Denn dann geht über ungedämmte Heizrohre und Warmwasserleitungen Wärme verloren. Darauf macht «Finanztip» aufmerksam.
Um das mal in Zahlen auszudrücken:
Dämmmaterial für Rohre gibt es günstig im Baumarkt
Offenliegende Heizungsrohre und Warmwasserleitungen lassen sich mit Dämmschalen oder Schläuchen isolieren. Rohrschalen aus dem Baumarkt kann man einfach zuschneiden und mit Klebeband fixieren. «Wichtig ist, dass keine Lücken entstehen und die Isolierung eng anliegt», rät Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.
Übliche Dämmstoffe sind Kunststoff, Mineralwolle oder Kautschuk. Welche Mindeststärke die Dämmung haben sollte, richtet sich nach dem Durchmesser des Rohrs und dem Material. «Als Faustregel gilt, dass die Dämmschicht mindestens so dick sein muss wie das Rohr selbst», erklärt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung. «Im Außenbereich ist meist die doppelte Stärke nötig.»
Die Investition rechnet sich schnell
Das Gute daran: Die Maßnahme ist günstig, lässt sich Zuhause einfach umsetzen und rechnet sich in der Regel schon nach kurzer Zeit. Je nach Material zahlt man im Baumarkt etwa zwischen zwei und neun Euro für einen Meter Rohrdämmung, schreibt «Finanztip». Mit dem günstigen Material fallen demnach für 25 Meter rund 50 Euro an, mit dem teuersten 225 Euro an - plus eventueller Verschnitt.
Die Investition lohnt sich also meist schon innerhalb des ersten Jahres - da die Kosten der im Beispiel angenommenen Ersparnis von 440 Euro pro Jahr gegenüberstehen.
Nachrüsten ist Pflicht
Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen wie dem Keller müssen nachträglich isoliert werden. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor. Wer nicht nachrüstet, riskiert laut «Finanztip» ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Ausnahme: Eigentümer bewohnen ihr Eigenheim selbst und sind dort vor dem 1. Februar 2002 eingezogen. Gibt es jedoch einen Eigentümerwechsel oder handelt es sich um Mehrfamilienhäusern, gilt die Pflicht in jedem Fall.
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