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Pflege: Tagespflege: Mit wie viel Kosten muss man rechnen?

Pflege

Tagespflege: Mit wie viel Kosten muss man rechnen?

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    In der Tagespflege stehen neben der Pflege auch Spiele und mehr auf dem Programm.
    In der Tagespflege stehen neben der Pflege auch Spiele und mehr auf dem Programm. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland wird ein Großteil der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zuhause von Angehörigen gepfleget. Nicht immer können diese die nötige Betreuung und Versorgung in vollem Umfang leisten. Um die Pflege zuhause zu ergänzen und Angehörige zu entlasten, können Pflegebedürftige die Tagespflege in Anspruch nehmen. Einen Teil der Kosten trägt dabei die Pflegeversicherung - egal ob gesetzlich oder privat. Mit welchen Kosten müssen Pflegebedürftige aber selbst rechen?

    Übrigens: In der Pflege ändert sich zum Jahreswechsel im Rahmen der Pflegereform 2023 einiges. So werden insgesamt fünf Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2024 verbessert. Davon profitieren Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 sowie ihre Angehörigen.

    Pflege: Was ist die Tagespflege?

    Die Tagespflege wird – wie der Name schon sagt – tagsüber geleistet. Dabei handelt es sich dem Pflegeportal pflege.de zufolge um eine Form der teilstationären Pflege. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll so die häusliche Pflege ergänzt werden, wenn sie sonst nicht in ausreichendem Umfang geleistet werden kann.

    Üblicherweise findet die zeitweise Betreuung der pflegebedürftigen Person im Rahmen der Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung statt, aber laut pflege.de gibt es auch Pflegeheime, die Tagespflege anbieten. Zu der Leistung gehört dem Gesetz nach (Paragraf 41 SGB XI) auch die "notwendige Beförderung" der pflegebedürftigen Person von deren Wohnung oder Haus zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

    Anspruch auf die Leistung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 kann jedoch der Entlastungsbetrag für Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden.

    Tagespflege: Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

    Im Rahmen der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse laut pflege.de die Kosten für die pflegerische Grundversorgung sowie den Fahrdienst bis zu einem bestimmten Betrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Diese maximale Leistung steht Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad von 1 bis 5 laut dem BMG pro Monat zur Verfügung:

    • Pflegegrad 1: über den Entlastungsbetrag können 125 Euro pro Monat genutzt werden
    • Pflegegrad 2: 689 Euro
    • Pflegegrad 3: 1298 Euro
    • Pflegegrad 4: 1612 Euro
    • Pflegegrad 5: 1995 Euro

    Tagespflege: Welche Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen?

    Nehmen pflegebedürftige Personen die Tagespflege in Anspruch, übernimmt die Pflegeversicherung bis zum Maximalbetrag je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten, allerdings nicht alle. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen Pflegebedürftige laut dem BMG selbst bezahlen.

    Wie hoch die Kosten für die Tagespflege ausfallen, hängt laut pflege.de von der Pflegeeinrichtung, der Region sowie dem Leistungspaket ab. Der Tagessatz für die Tagespflege liegt dem Pflegeportal zufolge aber meist zwischen 50 und 95 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst - diese werden von der Pflegekasse übernommen - sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und möglicherweise auch die Investitionskosten. Letztere müssen als Eigenanteil selbst getragen werden.

    Der Apotheken Umschau zufolge liegt der Eigenanteil für die Tagespflege im Schnitt bei 20 bis 30 Euro pro Tag. Dieser kann allerdings je nach Einrichtung variieren.

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