Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Reiserecht: Straße gesperrt, Flug verpasst - Versicherungsschutz?

Reiserecht

Straße gesperrt, Flug verpasst - Versicherungsschutz?

    • |
    • |
    • |
    Flug verpasst: Wer bei der Anreise zum Flughafen kein ausreichendes Sicherheitspolster einrechnet, muss damit rechnen, dass auch eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Mehrkosten nicht trägt.
    Flug verpasst: Wer bei der Anreise zum Flughafen kein ausreichendes Sicherheitspolster einrechnet, muss damit rechnen, dass auch eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Mehrkosten nicht trägt. Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

    Den Flug verpassen, weil eine Straße stundenlang gesperrt ist: ärgerlich genug. Noch ärgerlicher wird es, wenn man für die Fahrt nicht genug Zeitpuffer einkalkuliert hat, und die für solche Fälle abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung deshalb die entstandenen Mehrkosten nicht tragen muss. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 3 U 81/24)

    Geklagt hatte eine Frau, die ihren Hawaii-Flug wegen einer mehr als zweistündigen Vollsperrung auf ihrer Fahrstrecke verpasst hatte. Allerdings war sie auch erst um 4.00 Uhr morgens in Kiel losgefahren – der Flug sollte um 6.45 Uhr vom Hamburger Flughafen starten. Das tat er dann auch, nur ohne die Frau, die erst um 6.30 Uhr dort ankam.

    Unvermeidbare Gründe? Sah das Gericht nicht

    Sie trat die Reise später an und musste rund 9.000 Euro draufzahlen. Diese Ausgaben wollte sie von ihrer Reiserücktrittversicherung erstattet haben – darin waren nämlich Ersatzkosten versichert, falls man die Reise aus unvermeidbaren Gründen verschieben muss. Doch sie scheiterte mit ihrer Klage und dann auch mit ihrer Berufung, weil die Verschiebung ihres Reiseantritts aus Sicht des Oberlandesgerichts eben nicht unvermeidbar war.

    Mit einem «entsprechenden Zeitpuffer» hätte es die Frau in den Händen gehabt, rechtzeitig am Flughafen zu sein, heißt es in der Mitteilung zu dem Hinweisbeschluss des Gerichts. Rund zwei Stunden vorher am Flughafen zu sein, wie es die Frau geplant hatte, war zu knapp gerechnet.

    Unfälle sind immer ein Risiko - auch frühmorgens

    Die Frau argumentierte, dass sie am frühen Morgen nicht mit Verzögerungen habe rechnen müssen. Doch das Gericht ließ das nicht gelten. Gerade schwere Unfälle mit Staus als Folge seien ein generelles Risiko im Straßenverkehr. Bei der Anreise zum Flughafen sei grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen.

    Und in dem Fall war es laut dem Gericht auch noch so: Schon bei «Beachtung eines minimalen Sicherheitspolsters von 15 Minuten» hätte die Frau die spätere Unfallstelle noch passieren und den Flug wahrnehmen können.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden