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BU-Rente: Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?

Versicherung

BU-Rente: Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?

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    Auch Überforderung kann langfristig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Um eine BU-Rente oder eine EM-Rente erhalten zu können, gelten verschiedene Voraussetzungen.
    Auch Überforderung kann langfristig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Um eine BU-Rente oder eine EM-Rente erhalten zu können, gelten verschiedene Voraussetzungen. Foto: Kim Schneider, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wenn eine Krankheit oder ein Unfall dazu führt, dass man nicht mehr arbeiten kann, stellt sich die Frage: Woher kann man in Zukunft das Einkommen beziehen? Tritt ein solcher Fall ein, kann entweder die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder die Erwerbsminderungsrente einspringen. Aber wie unterscheiden sie sich? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Anspruch auf eines der beiden Modelle zu erhalten?

    Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente)?

    Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) steht einem zu, wenn man beispielsweise aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingten körperlichen Beeinträchtigungen den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das erklärt die Hannoversche Versicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass man vorher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese zahlt bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent, wenn er voraussichtlich länger als sechs Monate andauert.

    Die BU-Rente dient vor allem dazu, den eigenen Lebensstandard zu sichern, wenn man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie wird unabhängig davon gezahlt, ob in einem anderen Tätigkeitsbereich weitergearbeitet werden könnte. Wie viel ausgezahlt wird, kann man eigenständig beim Abschluss des Vertrags entscheiden. Für gewöhnlich liegt der Auszahlungsbetrag zwischen 50 und 80 Prozent des Bruttoeinkommens, das man vor der Berufsunfähigkeit erhalten hat.

    Was ist die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)?

    Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine private Leistung. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es laut der Hannoverschen nicht mehr. Stattdessen bietet der Staat die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Sie wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Bewilligt wird die Erwerbsminderungsrente allerdings nur dann, wenn Beantragende aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auch keiner anderen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Anders als bei der BU-Rente reicht es also nicht, nur den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Wer eine EM-Rente beantragen will, muss für den gesamten Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden können.

    Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es zusätzlich noch darauf an, wie stark erwerbsunfähig man ist, um zu bestimmen, wie hoch die Rente ausfällt. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden:

    • Halbe Erwerbsminderungsrente: Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine anteilige Erwerbsminderungsrente.
    • Volle Erwerbsminderungsrente: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Diese entspricht circa 40 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens.

    Die Deutsche Rentenversicherung nennt als zusätzliche Voraussetzung für den Bezug, dass man in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung in der Rentenversicherung versichert gewesen sein und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung geleistet haben muss. Für gewöhnlich ist das der Fall, wenn man vorher in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hat.

    BU-Rente und Erwerbsminderungsrente: Was sind die Unterschiede?

    Einige Unterschiede werden bereits aus den Erklärungen der beiden Modelle ersichtlich. Hier noch einmal die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

    • Bei der BU werden die Leistungen ausgezahlt, sobald man unfähig ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderungsrente wird ausgezahlt, wenn man allgemein unfähig ist, mindestens drei Stunden zu arbeiten.
    • Bei der BU gibt es keinen Zwang, einem anderen Beruf nachzugehen. Bevor man eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird erst mal geprüft, ob nicht eine andere Berufstätigkeit möglich ist.
    • Die Anspruchsvoraussetzungen sind in der BU vertraglich festgelegt. Man erhält unabhängig von der Beitragszeit die Rente. Um die EM-Rente zu erhalten, muss man die Versicherungszeiten der Deutschen Rentenversicherung einhalten.
    • Die BU zahlt dem Versicherten eine individuell vereinbarte Rentenhöhe aus. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente variiert je nachdem, wie schwerwiegend die Arbeitsunfähigkeit ist.
    • Auch die Leistungsdauer wird bei der BU vertraglich festgelegt. Meist wird die BU-Rente bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente erfolgt befristet. Man kann sie laut Deutscher Rentenversicherung höchstens drei Jahre erhalten. Danach wird überprüft, ob der Anspruch auf eine EM-Rente weiterhin besteht.

    Übrigens: Mit dem Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist man nicht automatisch arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber einem in dieser Zeit kündigt.

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