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Erwerbsminderungsrente: Kann man einfach gekündigt werden?

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Erwerbsminderungsrente: Kann man einfach gekündigt werden?

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    Wer Erwerbsminderungsrente erhält, muss sich unter Umständen Sorgen um eine Kündigung machen.
    Wer Erwerbsminderungsrente erhält, muss sich unter Umständen Sorgen um eine Kündigung machen. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr so viel arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Demnach erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat ein Anrecht auf die teilweise Erwerbsminderungsrente.

    Die Rentenform muss beantragt werden und wird in der Folge genau geprüft. Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, werden laut der Deutschen Rentenversicherungen andere Optionen getestet. Beispielsweise eine medizinische Rehabilitationsphase. Das Prinzip lautet also „Reha vor Rente“. Wenn diese Maßnahmen ohne Erfolg bleiben, bleibt nur der Gang in die Erwerbsminderungsrente. Doch ist dieser gleichbedeutend mit der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses?

    Beendet der Eintritt in die Rente wegen Erwerbsminderung das Arbeitsverhältnis?

    Eine Rente wegen Erwerbsminderung bringt einen signifikanten Unterschied zur klassischen Rente mit: Sie wird grundsätzlich befristet, wie die Deutsche Rentenversicherung klarmacht. Die Rentenform wird demnach „frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung“ gebilligt. Die längste Dauer einer Befristung beträgt drei Jahre, der Zeitraum kann aber mehrmals wiederholt werden. „Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

    Wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt wird, ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum der Befristung der Rente. Das geht aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 33 Abs. 2) hervor. Dort ist auch nachzulesen, dass es nicht automatisch zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt.

    Kann während der Erwerbsminderungsrente die Kündigung kommen?

    Grundsätzlich endet das Ruhen der Tätigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Ablauf des Tages, an dem die Befristung der Erwerbsminderungsrente endet. Das ist auch dann der Fall, wenn der Bewilligungszeitraum nachträglich verkürzt wurde, was beispielsweise an einem verbesserten Gesundheitszustand liegen kann. Eine Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber ist während des Rentenzeitraums allerdings nicht auszuschließen, berichtet haufe.de.

    Ein Problem aus Sicht der Personen, die eine Erwerbsminderung erhalten, ist demnach die Tatsache, dass der Rentenbescheid nicht belegt, dass eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das ergibt sich schon daraus, dass im Rentenversicherungsrecht die Begriffe „Arbeitsunfähigkeit“ und „Erwerbsminderung“ nicht deckungsgleich sind. Es spielt auch mit, dass sich der Zustand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändern kann, während sie Erwerbsminderungsrente beziehen. So ist es möglich, dass eine positive Prognose bezüglich der Aussicht auf eine Behebung der Erwerbsminderung nicht mehr aktuell ist.

    Haufe gibt an, dass die Kündigung während der Erwerbsminderungsrente daher nicht unmittelbar rentenversicherungsrechtlich, sondern kündigungsrechtlich geregelt ist. Arbeitsgerichte werden durch die Rentenbescheide nicht uneingeschränkt gebunden.

    Kann man gegen eine Kündigung während der Erwerbsminderung vorgehen?

    Grundsätzlich kann immer juristisch gegen eine Kündigung vorgegangen werden, da machen Kündigungen während der Erwerbsminderungsrente keine Ausnahme. Die Frage ist, wie erfolgversprechend das ist. Bei einem Blick in die Historie ist zu erkennen, dass von Arbeitsgerichten in Fällen rund um die Erwerbsminderungsrente für und gegen beide Seiten entschieden wurden.

    Im Jahr 2017 hatte das Bundesarbeitsgericht die Revision einer Frau abgewiesen, die gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nach Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente geklagt hatte. 2020 entschied das Arbeitsgericht Potsdam allerdings für einen Kläger, dessen Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt in die Rente wegen Erwerbsminderung beendet wurde.

    Laut der DGB-Rechtsschutz GmbH ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Eintritt in eine Rente wegen Erwerbsminderung nur dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wirtschaftlich abgesichert werden – und zwar durch eine dauerhafte Rentenleistung. Das gehe aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

    Ob eine Kündigung beim Bezug einer Erwerbsminderung zulässig ist, hängt folglich vom Einzelfall ab. Falls Sie betroffen sind, sollten Sie den Fall genau prüfen lassen.

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