In der Regel arbeiten Versicherte in Deutschland 35 Jahre oder 45 Jahre, bis sie dann in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Allerdings ist das nicht allen Personen möglich, wenn sie durch Krankheit oder einen Unfall gehandicapt sind. Betroffene erhalten dann Unterstützung durch die EU-Rente beziehungsweise die Erwerbsminderungsrente. Was der Unterschied ist, welche Voraussetzungen es gibt und wie viel Geld dabei ausgezahlt wird, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.
EU-Rente: Was ist das?
Die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) war laut Finanztip eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und war für diejenigen gedacht, die erwerbsunfähig sind. Seit 2001 gibt es die EU-Rente nicht mehr. Wer bis dahin einen Anspruch auf EU-Rente hatte, für den besteht der Anspruch so lange weiter, wie die Voraussetzungen des Paragrafen 44 Sozialgesetzbuch VI alter Fassung erfüllt sind (Paragraf 302b SGB VI).
Für Menschen, die teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können, gibt es seit dem 1. Januar 2001 die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – allerdings nur, wenn das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht wurde.
Erwerbsminderungsrente: Welche gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bei der Erwerbsminderungsrente wird unterschieden, welche Leistung Versicherte noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bringen können. Bei unter drei Stunden pro Tag liegen die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente vor, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer hingegen zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten könnte, der kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ebenso erfüllt. Bei der Tätigkeit muss es sich nicht um den erlernten Beruf handeln, es können auch andere Arbeiten infrage kommen.
Bei der Erwerbsminderungsrente gilt: Reha vor Rente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft also, bevor ein Antrag auf Erwerbsminderung erteilt wird, ob Versicherte ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Dazu zählen laut Deutscher Rentenversicherung folgende Möglichkeiten:
- Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation verbessern
- Unterstützung durch berufliche Rehabilitation, um sich beruflich orientieren zu können
Wenn beides nicht möglich ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung, wie viel Betroffene noch arbeiten können und welche Art der Erwerbsminderung infrage kommt.
Außerdem müssen Versicherte für einen Anspruch auf EM-Rente folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung (sogenannte Wartezeit)
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente: Wie viel Geld gibt es?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Geld Betroffene aus der Erwerbsminderungsrente erhalten, da das vom individuellen Rentenanspruch abhängt. Es kommt laut Finanztip zum einen darauf an, wie lange Versicherte bereits in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Zum anderen ist entscheidend, wie viele Rentenpunkte gesammelt wurden und wie lange Betroffene noch bis zur regulären Altersrente arbeiten müssten.
In der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung einmal pro Jahr verschickt, können Versicherte nachlesen, wie hoch die Erwerbsminderungsrente bis zu diesem Zeitpunkt wäre.
Finanztip zufolge lag die durchschnittliche Nettorente bei voller Erwerbsminderung 2023 bei 1059 Euro pro Monat. Männer erhielten bei voller Erwerbsminderung im Schnitt 1087 Euro monatlich, Frauen 1033 Euro.
Übrigens: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezog, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann, erhält seit 1. Juli 2024 zusätzlich einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann, bekommen seitdem zusätzlich einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
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