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Für Rentner sind mehr als 600 Euro möglich: Wie man den Altersentlastungsbetrag geltend macht

Rente

Für Rentner sind mehr als 600 Euro möglich: Wie man den Altersentlastungsbetrag geltend macht

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    Der Altersentlastungsbetrag verringert das zu versteuernde Einkommen ab einem gewissen Alter. Profitieren können aber nicht alle Jahrgänge.
    Der Altersentlastungsbetrag verringert das zu versteuernde Einkommen ab einem gewissen Alter. Profitieren können aber nicht alle Jahrgänge. Foto: Liubomir, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Auch im Ruhestand werden Steuern fällig. Im Alter bezogene Einkünfte werden unterschiedlich besteuert. Mit Freibeträgen können Rentner aber die Steuerlast reduzieren. Vom Altersentlastungsbetrag können sowohl Rentner über 64 Jahre mit weiteren Einkünften als auch ältere Berufstätige profitieren, informiert die Stiftung Warentest. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.

    Rente: Was ist der Altersentlastungsbetrag?

    Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der berücksichtigt wird, wenn man zu Beginn des Steuer­jahres mindestens 64 Jahre alt war. Das heißt: Wer 2024 64 Jahre alt geworden ist, kann ab 2025 den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Durch ihn bleibt ein Teil des Bruttogehalts aus einer angestellten Beschäftigung oder von Einkünften einer selbst­ständigen Tätig­keit steuerfrei, so die Stiftung Warentest. Außerdem lässt sich der Entlastungs­betrag für weitere Einkünfte bei Rentnern nutzen, zu denen laut Finanztip folgende gehören:

    Es geht also um steuerpflichtige Einkünfte. Damit sollen laut Finanztip ältere Arbeitnehmer oder Menschen, die hauptsächlich privat für den Ruhestand vorgesorgt haben, steuerlich nicht ungerecht behandelt werden. Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente oder Beamtenpension bezieht, bekommt den Altersentlastungsbetrag jedoch nicht: Für diesen Teil der Alterssicherung gibt es Rentenfreibeträge, informiert stern.de.

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Einkünfte in Summe positiv sind. Hintergrund ist, dass man zwar auch Verluste bei der Steuer geltend machen kann, aber wenn man ohnehin schon im Minus ist, gibt es kein positives Einkommen mehr, das man durch Freibeträge reduzieren könnte, erklärt Finanztip.

    Bis zu 600 Euro für Rentner: Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

    Der Altersentlastungsbetrag ist gesetzlich in § 24a des Einkommensteuergesetzes (EStg) geregelt. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Geburtsjahr: Je später jemand geboren wurde, desto geringer fällt der Altersentlastungsbetrag aus.

    Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, gilt der Altersentlastungsbetrag jedoch nicht für die längerfristige Zukunft: Der Altersentlastungsbetrag wird seit 2005 – als er im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes eingeführt wurde und bei 40 Prozent startete – für jeden nachfolgenden Jahrgang bis zum Jahr 2058 schrittweise abgeschmolzen. Daraus ergibt sich folgende Tabelle zum Abschmelzen des Altersentlastungsbetrags, welche die Prozentsätze und Höchstbeträge umfasst:

    GeburtsjahrErstes AnspruchsjahrAltersentlastungsbetragHöchstbetrag
    1960202513,2 Prozent der Einkünfte627 Euro
    1961202612,8 Prozent der Einkünfte608 Euro
    1962202712,4 Prozent der Einkünfte589 Euro
    1963202812,0 Prozent der Einkünfte570 Euro
    1964202911,6 Prozent der Einkünfte551 Euro
    1965203011,2 Prozent der Einkünfte532 Euro
    1966203110,8 Prozent der Einkünfte513 Euro
    1967203210,4 Prozent der Einkünfte494 Euro
    1968203310,0 Prozent der Einkünfte475 Euro
    196920349,6 Prozent der Einkünfte456 Euro
    197020359,2 Prozent der Einkünfte437 Euro
    197120368,8 Prozent der Einkünfte418 Euro
    197220378,4 Prozent der Einkünfte399 Euro
    197320388,0 Prozent der Einkünfte380 Euro
    197420397,6 Prozent der Einkünfte361 Euro
    197520407,2 Prozent der Einkünfte342 Euro
    197620416,8 Prozent der Einkünfte323 Euro
    197720426,4 Prozent der Einkünfte304 Euro
    197820436,0 Prozent der Einkünfte285 Euro
    197920445,6 Prozent der Einkünfte266 Euro
    198020455,2 Prozent der Einkünfte247 Euro
    198120464,8 Prozent der Einkünfte228 Euro
    198220474,4 Prozent der Einkünfte209 Euro
    198320484,0 Prozent der Einkünfte190 Euro
    198420493,6 Prozent der Einkünfte171 Euro
    198520503,2 Prozent der Einkünfte152 Euro
    198620512,8 Prozent der Einkünfte133 Euro
    198720522,4 Prozent der Einkünfte114 Euro
    198820532,0 Prozent der Einkünfte95 Euro
    198920541,6 Prozent der Einkünfte76 Euro
    199020551,2 Prozent der Einkünfte57 Euro
    199120560,8 Prozent der Einkünfte38 Euro
    199220570,4 Prozent der Einkünfte19 Euro
    ab 1993ab 20580,0 Prozent der Einkünfte0 Euro

    Lange Zeit war vorgesehen, dass sowohl der Rentenfreibetrag als auch der Altersentlastungsbetrag bis zum Jahr 2040 vollständig wegfallen, informiert Finanztip. Entsprechend galt der Geburtsjahrgang 1974 als der letzte, der im Jahr 2039 noch vom Altersentlastungsbetrag profitieren konnte. Mit dem im März 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde diese Regelung jedoch grundlegend geändert: Nun ist festgelegt, dass beide Beträge erst bis zum Jahr 2058 schrittweise abgeschmolzen werden. Der Geburtsjahrgang 1992 ist nun der letzte, der noch den Altersentlastungsbetrag geltend machen kann – wenn auch zu einem recht geringen Betrag im Vergleich zu den Jahrgängen, die etwa 2025 oder 2026 erstmals den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen können. Für sie ist noch ein Höchstsatz von mehr als 600 Euro möglich.

    Individueller Prozentsatz und Höchstbetrag werden einmalig festgelegt und bleiben bis zum Lebensende konstant, informiert Finanztip weiter. Ein Beispiel: Wer 1974 geboren ist, kann den Altersentlastungsbetrag erstmals 2039 nutzen und dann jedes Jahr 7,6 Prozent seiner Einkünfte, aber maximal 361 Euro geltend machen. 

    Wie man den Altersentlastungsbetrag geltend macht

    Es stellt sich die Frage, ob man den Altersentlastungsbetrag gesondert beantragen muss. Tatsächlich wird er aber vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind, informiert stern.de. Der individuelle Prozentsatz beziehungsweise festgelegte Höchstbetrag wird also direkt auf die entsprechenden Einkünfte angewandt und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen.

    Eine Ausnahme gibt es: Für Kapitalerträge muss man doch selbst tätig werden und eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Laut Finanztip erfolgt das unter Anlage KAP in der Steuererklärung. Nur wenn der Steuersatz sämtlicher Kapitalerträge des Antragstellers unter 25 Prozent liegt, kann der Entlastungsbetrag angewandt werden, informiert stern.de. Allerdings betrifft das auch nur Personen, die den Altersentlastungsbetrag nicht bereits durch andere Einkunftsarten ausgeschöpft haben. Der Betrag kann nur einmal genutzt werden.

    Zwei weitere Besonderheiten gibt es laut stern.de zu beachten:

    • Bei Menschen, die mit 64 Jahren noch im Berufsleben stehen, muss der Arbeitgeber den Altersentlastungsbetrag in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen: Dadurch erhöht sich der Nettolohn etwas. In der Einkommensteuererklärung wird der Entlastungsbetrag dann nicht berücksichtigt.
    • Bei Ehepaaren wird der Altersentlastungsbetrag für jeden Partner einzeln berechnet, je nach Jahrgang.

    Übrigens: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von derzeit 8050 Euro auf 8450 Euro steigen – betroffen sind vorwiegend Gutverdiener. Dadurch müssen Beschäftigte mit hohem Einkommen künftig mehr Rentenbeiträge zahlen und erhalten entsprechend weniger Netto vom Brutto.

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