In den sozialen Netzwerken kursiert ein brisantes Gerücht: Ab August 2025 soll es angeblich eine neue Regelung geben, nach der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland selbst einen Lebensnachweis erbringen müssen – andernfalls drohe der Verlust ihrer Rente. Doch was ist dran an dieser Behauptung? Die Deutsche Rentenversicherung hat nun Klarheit geschaffen – und beruhigt.
Keine Rente mehr ohne Lebensnachweis? Das steckt hinter dem Gerücht
Tatsächlich sorgten Postings mit Titeln wie „Ohne Lebensnachweis keine Rente mehr!“ zuletzt für Verunsicherung bei vielen Menschen, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in einer Mitteilung erklärt. Der Inhalt: Wer nicht selbst aktiv wird und eine Bescheinigung über sein Weiterleben vorlegt, soll künftig keine Rente mehr erhalten. Doch diese Aussage ist falsch.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt unmissverständlich klar: „Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen grundsätzlich keinen Lebensnachweis erbringen.“ Diese Pflicht besteht nur für Rentner, die im Ausland leben – und selbst dann nur in bestimmten Fällen. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass es sich bei den Gerüchten um Falschmeldungen handelt. Es gibt keine neue Regelung ab August 2025, die Rentner in Deutschland betrifft.
Wer sich unsicher ist, ob er betroffen ist, sollte die eigene Rentenanpassungsmitteilung genau prüfen. Liegt kein Formular zum Lebensnachweis bei, müsse auch nichts unternommen werden. Wurde ein solches Formular verschickt, gelte hingegen die Nachweispflicht.
Lebensnachweis bei der Rente – für wen ist er überhaupt erforderlich?
Ein Lebensnachweis wird laut der Deutschen Rentenversicherung lediglich dann verlangt, wenn:
- der Wohnsitz des Rentners im Ausland liegt und
- kein automatischer Datenabgleich mit den dortigen Behörden möglich ist.
Tatsächlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung aktuell laut eigenen Angaben rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Bei etwa 1,2 Millionen davon erfolgt der Lebensnachweis automatisch über die zuständigen Behörden – zum Beispiel in Ländern wie Spanien, Italien, Österreich oder Australien. Wer in einem Land lebt, mit dem kein automatischer Datenabgleich möglich ist, erhält im Juni oder Juli entsprechende Unterlagen per Post.
Was passiert, wenn der Lebensnachweis ausbleibt?
Wer verpflichtet ist, einen Lebensnachweis zu erbringen – und dies nicht fristgerecht tut – riskiert, dass die Rentenzahlung vorübergehend gestoppt wird. Laut dem Renten Service der Deutschen Post passiert dann Folgendes: „Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihrer deutschen Rente. Wir werden die Zahlung anhalten, falls uns das Formular nicht rechtzeitig bis zum 17.10.2025 zugeht.“
Wichtig: Sobald der Nachweis vorliegt, wird die Zahlung nachträglich wieder aufgenommen.
Bankkonto im Ausland? Dann kann ein Nachweis nötig sein – auch in Deutschland
Auch für Rentner, die in Deutschland wohnen, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, kann eine Nachweispflicht bestehen. In diesem Fall erhalten Betroffene ebenfalls im Juni oder Juli ein entsprechendes Schreiben mit den nötigen Unterlagen, erklärt die DRV in der Mitteilung.
Betroffene können den Nachweis klassisch in Papierform oder auch digital per App erbringen. Mit dem Digitalen Lebensnachweis (DLN) der Deutschen Post ist das per QR-Code und Smartphone einfach möglich. Eine Anleitung findet sich auf rentenservice.de.
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