Durch die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Berufszeit im Verhältnis zur Besteuerung ihrer Renteneinkünfte eine relativ geringe Steuerlast.
Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn Berufstätige freiwillig sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, etwa in berufsständische Versorgungswerke oder in die landwirtschaftliche Alterskasse. In diesem Fall besteht Anspruch auf die sogenannte Öffnungsklausel. Welche Gruppe vor allem profitiert und was die Öffnungsklausel genau besagt, lesen Sie hier.
Öffnungsklausel bei der Rente: Rentenbesteuerung und Freibeträge
Die Besteuerung der Renten nimmt Fahrt auf. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die im Dezember 2005 in den wohlverdienten Ruhestand gingen, wurden laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 50 Prozent der Bruttorente versteuert.
Seitdem steigt Jahr für Jahr der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die nachfolgenden Ruheständler. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es bereits 80 Prozent. 2024 sind es 83 Prozent und 2025 83,5 Prozent, wie die DRV schreibt.
Wann greift die Öffnungsklausel für Rentnerinnen und Rentner?
Die Öffnungsklausel greift laut DRV, wenn bis zum 31.12.2004 mindestens 10 Jahre Rentenbeiträge über dem Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Ist das der Fall, werden je nach Rentenbeginn „Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen mit einem Ertragsanteil besteuert“, der sich nach dem Lebensalter zu Beginn des Rentenbezugs richtet, wie die Finanzämter Baden-Württemberg schreiben.
Übrigens: Die Rentenbesteuerung betrifft neben den Altersrenten auch die Erwerbsminderungsrente und die Witwen- beziehungsweise Hinterbliebenenrenten.
Öffnungsklausel für Rentner: Wer kann profitieren?
Von der Öffnungsklausel sollen vor allem Rentnerinnen und Rentner profitieren, die bis Ende 2004 mindestens 10 Jahre lang zu den Topverdienern gehörten und daher hohe Rentenabgaben zu verzeichnen hatten. Meist handelt es sich bei den Betroffenen laut WISO Steuer um Selbstständige oder „Mitglieder eines Versorgungswerks“, wie es in der Regel bei Ärzten, Architekten oder auch Steuerberatern der Fall ist. Die private Altersvorsorge kann demnach höher sein als der zu zahlende gesetzliche Höchstbetrag, der sich nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet.
Öffnungsklausel: Wie können Rentner sie beantragen?
Soll die Öffnungsklausel greifen, müssen die Betroffenen bei der Rentenzahlstelle einen entsprechenden Antrag stellen. Diese prüft nun die individuellen Voraussetzungen und errechnet die Betragssumme, die über den gesetzlichen Höchstbetrag zu viel gezahlt wurde.
Sobald eine Bestätigung von der Rentenzahlstelle vorliegt, kann in der Steuererklärung ein Antrag auf eine günstigere Besteuerung gestellt werden. Hierzu muss laut DRV lediglich für das Finanzamt die Anlage R der Steuererklärung ausgefüllt werden.