Viele Beschäftigte müssen ab dem kommenden Jahr mehr Geld für die Sozialversicherungen aufbringen, unter die auch die Rentenversicherung fällt. Das hat das Kabinett am Donnerstag, 9. Oktober 2025, beschlossen, wie auf der offiziellen Website der Bundesregierung berichtet wurde. Demnach werden die Beitragsbemessungsgrenzen beim Einkommen erhöht, bis zu denen Sozialbeiträge entrichtet werden müssen. Eine Regelung, die vor allem für eine Gruppe der Beschäftigten relevant ist: die Gutverdiener.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll erhöht werden
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird laut der Bundesregierung auf 8450 Euro angehoben. Aktuell liegt sie bei 8050 Euro. Der Grenzwert steht in der Rentenversicherung für den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, der beim Beitrag für das gesetzliche System der Rente von Beschäftigten berücksichtigt werden kann, erklärt das Bundesverwaltungsamt (BVA). Einkommen, welches über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, wird demnach nicht bei der Berechnung der Beiträge für die Rentenversicherung einbezogen.
Das bedeutet, dass die höheren Grenzwerte nur Personen mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen betreffen. Rund um die Krankenversicherung, bei der die Bemessungsgrenze ebenfalls ansteigt, ist die Gruppe der Betroffenen allerdings größer.
Beschäftigte erhalten teils Hunderte Euro weniger Netto
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2026 bei 5812,50 Euro liegen. Das bedeutet einen Anstieg von genau 300 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze soll steigen, von 6150 Euro auf 6450 Euro. Sie besagt, bis zu welchem Betrag sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern müssen.
Für einige Beschäftigte könnten die Bemessungsgrenzen deutlich weniger Netto vom Brutto bedeuten. Die Bild rechnet vor, dass Personen, die mindestens 8500 Euro im Monat verdienen, jährlich rund 900 Euro mehr an Renten- und Krankenkassen zahlen müssen. Bei Beschäftigten mit einem Verdienst von mehr als 6000 Euro würden es immer noch Hunderte Euro sein, die jedes Jahr zusätzlich überwiesen werden müssen.
Zuletzt hatten unter anderem Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, und Christos Pantazis, Gesundheitsexperte in den Reihen der SPD, eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen gefordert. Reiner Holznagel, Präsident des Vereins Bund der Steuerzahler Deutschland, sieht in dem Plan der Bundesregierung allerdings ein „fatales Signal“, wie er der Bild sagte. Im Zuge von Wirtschaftskrise und der Situation auf dem Arbeitsmarkt sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen „absolut falsch“.
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