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Renten-Höhe: Was wird von der Rente abgezogen?

Rente

Renten-Höhe: Was wird von der Rente abgezogen?

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    Bei der Rente gibt es einige Abzüge.
    Bei der Rente gibt es einige Abzüge. Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wie beim Lohn beziehungsweise Gehalt während des Erwerbslebens, so ist es auch bei der Rente: Brutto ist nicht gleich Netto. Von der Rente wird noch einiges abgezogen, bevor Seniorinnen und Senioren sie ausgeben können - sogar bereits bevor das Geld überwiesen wird. Welche Abzüge es genau gibt.

    Rente: Welche Abzüge gibt es bei der Rente?

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Rentnerinnen und Rentner, die während ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren, sind das in der Regel auch weiterhin während des Ruhestands. Daher müssen Senioren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese werden direkt von der Bruttorente abgezogen.

    Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der derzeit durchschnittlich bei 2,5 Prozent liegt. Rentner müssen diese Beiträge allerdings nicht alleine zahlen, sondern teilen sie mit der Rentenversicherung jeweils zur Hälfte.

    Die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages wird nicht allgemein für alle gleich bestimmt, sondern hängt davon ab, wie viele Kinder Versicherte haben:

    Beitrag ab 1. Juli 2025Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023)
    Rentner ohne Kind4 Prozent4 Prozent
    Rentner mit einem Kind3,4 Prozent3,4 Prozent
    Rentner zwei Kindern unter 253,35 Prozent3,15 Prozent
    Rentner mit drei Kindern unter 253,1 Prozent2,9 Prozent
    Rentner mit vier Kindern unter 252,85 Prozent2,65 Prozent
    Rentner mit fünf Kindern unter 252,6 Prozent2,4 Prozent

    Steuern

    Rentnerinnen und Rentner müssen außerdem Steuern auf die Rente zahlen. Wie viel, hängt davon ab, wann Versicherte in Rente gehen. Der Steuersatz, der auf die Rente erhoben wird, wird bis 2058 jährlich angepasst:

    Jahr des RenteneintrittsAnteil der Rente, der besteuert wird, in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
    Bis 20055050
    20065248
    20075446
    20085644
    20095842
    20106040
    20116238
    20126436
    20136634
    20146832
    20157030
    20167228
    20177426
    20187624
    20197822
    20208020
    20218119
    20228218
    202382,517,5
    20248317
    202583,516,5
    20268416
    202784,515,5
    20288515
    202985,514,5
    20308614
    203186,513,5
    20328713
    203387,512,5
    20348812
    203588,511,5
    20368911
    203789,510,5
    20389010
    203990,59,5
    2040919
    204191,58,5
    2042928
    204392,57,5
    2044937
    204593,56,5
    2046946
    204794,55,5
    2048955
    204995,54,5
    2050964
    205196,53,5
    2052973
    205397,52,5
    2054982,0
    205598,51,5
    2056991
    205799,50,5
    20581000

    Wer also zum Beispiel 2025 in den Ruhestand geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern. Dieser zu versteuernde Teil bleibt ein Leben lang gleich.

    Allerdings müssen nicht alle Versicherten Steuern auf ihre Rente zahlen, sondern nur diejenigen, deren zu versteuernde Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel Rente Ruheständler also haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab. 2025 liegt dieser dem Bundesfinanzministerium zufolge bei 12.084 Euro. Jeder Cent, der über dieser Grenze liegt, muss versteuert werden. Liegt die Rente unter dem Grundfreibetrag, muss keine Steuer auf die Rente gezahlt werden.

    Pauschalen

    Zudem zieht das Finanzamt laut Finanztip von der Jahres-Bruttorente außerdem noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und einen jährlichen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab.

    Hinweis: Bei den obigen Angaben handelt es sich um Abzüge, die die allermeisten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland betreffen. Allerdings kann keine umfassende, allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, was alles von der Rente abgezogen wird, da die Lebenswirklichkeit einer jeden Person individuell zu betrachten ist. So können zum Beispiel noch Freibeträge, steuermindernden Ausgaben, wie etwa eine neue Brille oder ein eventueller Grad der Behinderung die Abzüge auf die Rente beeinflussen. Der jährlichen Renteninformation können Versicherte entnehmen, was bei ihrer Rente noch alles abgezogen wird.

    Übrigens: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Senioren bei der Steuererklärung zusätzlich sparen. Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1300, von 1500 Euro, von 1800 Euro, von 2000 Euro und von 2500 Euro am Ende für Sie übrig bleibt.

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