Die Frage nach der Höhe der Rente gehört zu den wichtigsten, wenn es um das Thema Ruhestand geht. Es gibt eine grundlegende Rentenformel, mit der sich die individuelle Rente grob berechnen lässt. Sie bezieht verschiedene Faktoren ein, wie die Entgeltpunkte, Zu- und Abschläge, den aktuellen Rentenwert und die Rentenart. Jedoch ist für die Höhe der Rente nicht nur das gesamte Arbeitsleben entscheidend: In den letzten Jahren vor dem Ruhestand können angehende Rentner noch einiges in die Wege leiten, was einen Einfluss auf die Höhe der Rente haben kann.
Die letzten Jahre vor dem Ruhestand: Mehr Entgeltpunkte bringen höhere Rente
Grundsätzlich zählt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jedes Berufsjahr gleich viel für die Rente: Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen der letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus dem gesamten Versicherungsleben. Aber: Wenn man in den letzten Jahren vor dem Ruhestand am höchsten verdient, hat man in dieser Zeit einen besonders hohen Rentenzuwachs.
Zum Hintergrund: Die Rentenberechnung basiert unter anderem auf Entgeltpunkten, auch Rentenpunkte genannt. Pro Jahr wird das persönliche Einkommen mit dem bundesweiten Durchschnittsentgelt verglichen. Dieses liegt laut DRV aktuell bei 50.493 Euro brutto im Jahr. Wenn man genau so viel wie der Durchschnitt verdient, bekommt man einen Entgeltpunkt für dieses Jahr. Wer mehr als der Durchschnitt verdient, erhält mehr Entgeltpunkte, bei weniger Verdienst entsprechend weniger Punkte. Der Wert eines Entgeltpunkts wird jährlich neu festgelegt: Seit Juli 2025 ist ein Entgeltpunkt 40,79 Euro brutto Rente pro Monat wert, informiert die DRV. Durch einen überdurchschnittlichen Verdienst bekommt man mehr Entgeltpunkte, was die monatliche Rente dauerhaft erhöht.
Angehende Rentner können das in ihrer Lebens- und Arbeitsplanung gezielt nutzen und ein höheres Einkommen in den letzten Berufsjahren anstreben, da dann der Wert der Entgeltpunkte tendenziell vermutlich höher ist – wenn man die vergangenen Jahre als Hinweis für die weitere Entwicklung nimmt. Das Ziel, in den Jahren vor dem Ruhestand noch einmal überdurchschnittlich zu verdienen, kann man zum Beispiel erreichen durch:
- Beförderung
- Wechsel in einen besser bezahlten Job
- Vollzeit statt Teilzeit arbeiten
- Arbeitslosigkeit oder Minijobs vermeiden
Auch wer über die Regelaltersgrenze hinaus länger arbeitet, kann noch mehr Entgeltpunkte sammeln und damit seine Rente erhöhen. Als Anreiz, um Rentner so lange wie möglich in Arbeit zu halten, hat die Bundesregierung aus Union und SPD die Aktivrente auf den Weg gebracht. Demnach sollen Senioren ab 2026 auch nach Erreichen des Rentenalters freiwillig weiterarbeiten können und bis zu 2000 Euro Hinzuverdienst im Monat steuerfrei erhalten, so die CDU.
Rentenkonto prüfen und Lücken im Versicherungsverlauf schließen
Schon während der Berufstätigkeit, spätestens einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand, sollte man die Renteninformation der DRV, die jährlich zugeschickt wird, sorgfältig prüfen. Darüber hinaus kann man eine Rentenauskunft anfordern, die einen detaillierten Überblick über gespeicherte Versicherungszeiten gibt. Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung rät laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) dazu, die Angaben im Versicherungsverlauf Punkt für Punkt mit dem Lebenslauf abzugleichen, denn nicht alle Zeiten werden automatisch erfasst.
Nicht nur durch die Berufstätigkeit sammelt man Entgelt- beziehungsweise Rentenpunkte. Auch für bestimmte Arbeitslosigkeits- und berufliche Ausfallzeiten werden dem Konto Rentenpunkte gutgeschrieben, erklärt Andreas Irion vom Bundesverband der Rentenberater gegenüber der dpa. Wie viele Punkte es sind, darüber entscheidet das Entgelt, das man im Schnitt während des Erwerbslebens für seine Tätigkeiten bekommen hat. Für folgende Zeiten gibt es Rentenpunkte:
- Pflege von Angehörigen und Bekannten: Je höher der Pflegegrad, desto höher können die Rentenansprüche der oder des Pflegenden ausfallen.
- Kindererziehungszeiten/Mütterrente: Die angerechneten Punkte richten sich nach dem Geburtsjahr des Kindes.
- Mutterschutz: Zeiten des Mutterschutzes werden in der Regel als Kindererziehungszeiten angerechnet und bringen Rentenpunkte.
- Arbeitslosigkeit: Für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden Rentenpunkte gutgeschrieben. Für Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV) hingegen werden keine Rentenpunkte vergeben.
- Krankengeld: Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, werden mit dem durchschnittlichem Entgelt bewertet.
- Berufsausbildung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zeiten der Berufsausbildung mit Rentenpunkten angerechnet.
Neben den Beitragsjahren während des Arbeitslebens zählen noch andere anrechenbare Zeiten zur Rente. Diese sind besonders wichtig für langjährig Versicherte, also nach 35 Beitragsjahren, und besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Durch die Schließung von Versicherungslücken können bestimmte Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt werden, informiert das Informationsportal ihre.vorsorge.de. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören laut der Deutschen Rentenversicherung:
- Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein, also ohne Arbeitgeber-Anteil, gezahlt haben
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre eines Kindes (je nach Geburtsjahr des Kindes)
- Zeiten der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben
- Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten, beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR
- Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium. Diese können für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
- Berücksichtigungszeiten, etwa Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
Um rentenrelevante Zeiten dem eigenen Versicherungskonto gutzuschreiben, muss man der Deutschen Rentenversicherung die entsprechenden Nachweise und Unterlagen vorlegen.
Früher in Rente: Ausgleichszahlungen gegen Abschläge
Zudem können angehende Rentner, die früher in Rente gehen möchten und somit mit Abschlägen rechnen müssen, ab einem Alter von 50 Jahren durch Ausgleichszahlungen die Verluste abpuffern. Dazu muss bei der Rentenversicherung eine Erklärung abgegeben werden, früher in den Ruhestand gehen zu wollen. Daraufhin teilt die Rentenversicherung unter anderem die Höhe der Rentenminderung aufgrund der Abschläge sowie die Höhe des Beitrages mit, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte. Versicherte sollten sich in jedem Fall zunächst vom jeweiligen Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen, ob und in welchem Umfang sich Sonderzahlungen lohnen.
Übrigens: Ab 2026 sollen für viele Beschäftigte die Rentenbeiträge steigen – betroffen sind vor allem Gutverdienende.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden