Im Juli 2025 zahlen Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Nachzahlung auf Pflegebeiträge. Was wie eine Formalität wirkt, sorgt bei Fachleuten für Kritik. Denn die Nachzahlung trifft besonders Neu-Rentnerinnen und -Rentner deutlich härter, als es auf den ersten Blick scheint. Doch warum gilt das Ganze als ungerecht?
Schon gewusst? Wer bald in Rente geht, sollte eine Kontenklärung in Auftrag geben. Danach muss die Rente beantragt werden. Dazu braucht man die eigene Rentenversicherungsnummer und bestimmte Formulare.
Pflegebeiträge für Rentner steigen rückwirkend: Was ist passiert?
Wer verstehen will, warum Rentnerinnen und Rentner ab Juli 2025 höhere Pflegebeiträge leisten müssen, muss einen Blick zurück auf den Jahresbeginn werfen: Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht: von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent. Laut der Deutschen Rentenversicherung sollen damit die steigenden Kosten in der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den demografischen Wandel abgesichert werden.
Die Erhöhung galt aber zunächst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rentner und Rentnerinnen zahlten von Januar bis Juni weiterhin den alten, niedrigeren Beitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Erst seit Juli 2025 gilt auch für sie der neue Satz – und zwar rückwirkend für das gesamte erste Halbjahr.
Höhere Pflegebeiträge für Rentner: Was bedeutet das konkret?
Im Juli 2025 steigt der Pflegebeitrag für Rentnerinnen und Rentner einmalig um 1,2 Prozentpunkte – das entspricht 0,2 Prozentpunkten pro Monat für sechs Monate. Die Deutsche Rentenversicherung zieht diesen Betrag direkt von der Rente ab. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Rentnerin und Rentner zahlen den vollen Beitrag allein.
Für Juli 2025 ergibt sich so ein Beitragssatz von 4,8 Prozent. Erst ab August 2025 gilt dann der reguläre Satz von 3,6 Prozent, so die Deutsche Rentenversicherung. Auf den ersten Blick scheint das verkraftbar. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet vor: „Bei einem Rentenzahlbetrag von 1000 Euro sind das beispielsweise 12 Euro, die zusätzlich zu zahlen sind.“ Doch laut Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, belasten zwei verdeckte Ungerechtigkeiten die Rentner im Juli zusätzlich.
Gut zu wissen: Auch das Studium kann zur Rente angerechnet werden.
Erste Ungerechtigkeit: Rückwirkende Beiträge auch auf höhere Rente ab Juli
Wie der Bundesverband der Rentenberater erklärt, wird die Nachzahlung in Höhe von 1,2 Prozent nicht auf die Rentenhöhe der Monate Januar bis Juni berechnet, sondern auf die ab Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöhte Rente. Das führt zu einem rechnerischen Zins von 13,3 Prozent, zugunsten der Pflegekasse und zulasten der Rentner.
Der Bundesverband der Rentenberater rechnet vor: Eine Rentnerin mit 45 Beitragsjahren zahlt damit 79 Cent mehr, obwohl sie nur sechs Monate aufgeschobene Beiträge begleicht.
Banken, so der Verband weiter, hätten Buchungspostenentgelte in dieser Höhe nicht einfach in Rechnung stellen können. „Insofern fehlte zumindest der Politik das Fingerspitzengefühl, den Rentenversicherungsträgern in der Verordnung klare Vorgaben zu machen!“
Zweite Ungerechtigkeit: Volle Nachzahlung ohne vollen Rentenbezug
Wer erst im Frühjahr 2025 in Rente gegangen ist, zahlt laut dem Bundesverband der Rentenberater ebenfalls die vollen 1,2 Prozent Nachzahlung – selbst wenn nur ein oder zwei Monate Rente bezogen wurden.
Der Verband erklärt: Eine Neu-Rentnerin, die im Juni 2025 erstmals 2000 Euro Bruttorente bekommt, muss damit etwa 25 Euro nachzahlen. Dabei hat sie durch den niedrigeren Beitrag im Juni nur rund 4 Euro gespart. „Das ist sachlich nicht gerechtfertigt“, so Thomas Neumann.
Übrigens: Rentner haben die Möglichkeit, ihren individuellen Steuersatz selbst zu berechnen.
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