Bereits 2023 und 2024 gab es weitreichende Änderungen bei der Rente, und auch 2025 müssen sich Rentnerinnen und Rentner wieder auf Neues einstellen. Neben den regelmäßigen Anpassungen beim Grundfreibetrag und bei der Besteuerung der Rente, gibt es auch Änderungen, die nicht jedes Jahr zu erwarten sind. Was Rentner für das Jahr 2025 wissen müssen, haben wir im Artikel zusammengefasst.
Rente: Was ändert sich 2025?
Der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zufolge ändert sich 2025 bei der Rente Folgendes:
Neue Hinzuverdienstgrente für Erwerbsminderungsrente
2025 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung gestiegen. Bei voller Erwerbsminderung gilt seit Januar eine Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro pro Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Grenze rund 39.322 Euro.
Bessere Absicherung bei der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von den bisher gesammelten Versicherungszeiten. Durch die sogenannte Zurechnungszeit werden Betroffene außerdem so gestellt, als hätten sie mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge geleistet. Seit 2019 wird die Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Bis 2031 steigt das Rentenalter auf 67 Jahre an. Bei einem Rentenbeginn 2025 endet die Zurechnungszeit dann nicht mit 66 Jahren und einem Monat, sondern mit 66 Jahren und zwei Monaten.
Anhebung der Regelaltersgrenzen für die Rente
Bis 2031 steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre an. Wer 1960 geboren wurde, erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle Erwerbstätigen eine Regelaltersrente ab 67 Jahren.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte, also für jene, die 45 Versicherungsjahre gesammelt haben, steigt die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Früher war diese Rentenart als Rente ab 63 Jahren bekannt. Wer 1961 geboren wurde, kann diese Rente ab 64 Jahren und sechs Monaten beziehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt als einheitliche Altersgrenze das 65. Lebensjahr.
Mindest- und Höchstbeitrag in der freiwilligen Versicherung steigen
Seit 1. Januar 2025 ist der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung von 100,07 Euro auf 103,42 Euro gestiegen. Der Höchstbetrag ist von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro pro Monat geklettert. Rentner, die eine vorgezogene Altersvollrente beziehen, können bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und so ihre Rente weiter erhöhen. Davon ausgeschlossen sind jene, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.
Höhere Steuer für Neurentner
Neurentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, müssen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Der Anteil ist von 83 auf 83,5 Prozent gestiegen. 16,5 Prozent der Bruttorente bleiben steuerfrei. Wer bereits Rente bezieht, ist von der Änderung nicht betroffen.
Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen. Diese werden von den Krankenkassen selbst festgelegt und erhöhen sich daher individuell.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium wird außerdem der Beitragssatz einheitlich um 0,2 Prozent angehoben. Das hat der Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen.
Übrigens: Die Höhe der Rente steigt 2025. Wie viel Rentner dann mehr bekommen, kann der Renten-Tabelle entnommen werden.
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