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Weniger Geld durch neue Mütterrente: Welche Renten und Sozialleistungen sind betroffen?

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Weniger Geld durch neue Mütterrente: Welche Renten und Sozialleistungen sind betroffen?

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    Durch die neue Mütterrente können andere Renten und Sozialleistungen gekürzt werden.
    Durch die neue Mütterrente können andere Renten und Sozialleistungen gekürzt werden. Foto: peopleimages.com, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Es war eines der Wahlversprechen der Union im Rahmen der Bundestagswahl 2025: die neue Mütterrente. Wenige Monate nach dem Koalitionsvertrag, in dem auch zum Thema Rente einiges beschlossen wurde, soll das Vorhaben nun umgesetzt werden. Ab 2028 sollen für alle Kinder, auch die, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 36 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet werden können. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge profitieren rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der neuen Mütterrente. Allerdings kann es sein, dass die Mütterrente III auf andere Rentenarten und Sozialleistungen angerechnet wird.

    Mütterrente III: Was ist das genau?

    Mit Kindern ändert sich das Leben von einem auf den anderen Tag. Für die Betreuung bleibt ein Elternteil oftmals die erste Zeit komplett zu Hause oder reduziert die Arbeitsstunden deutlich. Dadurch werden auch weniger bis keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, was sich wiederum auf die spätere Rentenhöhe auswirkt. Um Eltern zu unterstützen und einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wurde die Mütterrente ins Leben gerufen.

    Laut der Deutschen Rentenversicherung wird der Elternteil, der das Kind hauptsächlich erzieht, in etwa so gestellt, als hätte er „Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt“. Diese Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, die Mütterrente stellt damit keine eigene Rentenart dar.

    Bei den Kindererziehungszeiten wurde bislang unterschieden, wann das Kind geboren wurde. Künftig sollen alle Mütter gleich behandelt werden: Mit der Mütterrente III sollen statt aktuell noch 30 Monaten künftig 36 Monate angerechnet werden, sodass ältere Mütter mit denen gleichgestellt werden, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist. Finanziert werden soll die Anpassung der Mütterrente durch Steuermittel.

    Wichtig zu wissen: Die Mütterrente kann auch von Vätern bezogen werden. Entscheidend bei der Anerkennung der Erziehungszeit ist, welcher Elternteil das überwiegend erzogen hat. Die Rentenversicherung geht zwar standardmäßig von der Mutter aus, allerdings können die Eltern die Kindererziehungszeit auch auf den Vater übertragen. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge müssen die Eltern dafür gemeinsam eine schriftliche Erklärung abgeben. Ohne diese Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er für die Erziehung des Kindes überwiegend verantwortlich war.

    Übrigens: Hausfrauen, die nie gearbeitet haben, erhalten keine Altersrente. Sollten sie Kinder haben, haben sie aber Anspruch auf die Mütterrente. Diese muss in der Regel nicht beantragt werden.

    Neue Mütterrente: Auf welche Renten und Sozialleistungen kann die Mütterrente angerechnet werden?

    Die Mütterrente III ist ein Teil der gesetzlichen Rente und kann unter Umständen auf die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente angerechnet werden, wenn diese als Teil der eigenen Versichertenrente, zum Beispiel bei einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, ausgezahlt wird, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Die Mütterrente kann zudem auch auf Sozialleistungen wie etwa die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet werden.

    Übrigens: Bei der Witwenrente gibt es seit 1. Juli eine wichtige Änderung. Hinterbliebene erhalten die Witwenrente allerdings erst, wenn sie lange genug verheiratet waren. Die Witwenrente kann zudem gekürzt werden, je nachdem wie hoch die Altersrente ausfällt.

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