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Seltener Sonderfall: Kindergeld für Deutsche im Ausland: Wer Anspruch darauf hat

Seltener Sonderfall

Kindergeld für Deutsche im Ausland: Wer Anspruch darauf hat

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    Anspruch auf Kindergeld? Den haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland lebende Deutsche.
    Anspruch auf Kindergeld? Den haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland lebende Deutsche. Foto: Lukas Schulze/dpa/dpa-tmn

    Deutsche, die im Ausland wohnen und arbeiten, haben für ihren Nachwuchs unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Darauf weist Irmgard Pirkl von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hin.

    Demnach muss der Elternteil, der den Anspruch geltend macht, in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein - oder auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind beispielsweise entsandte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richterinnen oder Soldaten im Ausland arbeiten und wohnen.

    Anspruch auf Kindergeld kann zwar auch ein Elternteil geltend machen, der in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Diese Person muss aber laut Pirkl in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder zum Beispiel als Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin oder als Missionarin oder Missionar tätig sein.

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