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Verbraucherrecht: Mobilfunkvertrag widerrufen: Darauf kommt es an

Verbraucherrecht

Mobilfunkvertrag widerrufen: Darauf kommt es an

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    Doch umentschieden? Wer online einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb einer Frist widerrufen.
    Doch umentschieden? Wer online einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb einer Frist widerrufen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Wer im Netz einen Mobilfunkvertrag abschließt, hat wie bei vielen Online-Verträgen ein Widerrufsrecht – das muss mindestens 14 Tage betragen. Für den Widerruf reicht ein formloses Schreiben aus, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. So kann man im Streitfall belegen, dass man den Vertrag fristgerecht widerrufen hat.

    Wichtig ist, dass man den Widerruf an den Vertragspartner richtet, der in der Widerrufsbelehrung angegeben ist, so die Verbraucherschützer. Online-Händler können etwa nur die Vermittler sein, während das jeweilige Mobilfunkunternehmen dann der eigentliche Vertragspartner ist, den man dann anschreiben muss. Darum genau nachlesen, wohin man schreiben muss.

    Fall aus der Praxis: nach vier Jahren 900 Euro zurückerstattet

    In einem konkreten Fall, über den die Verbraucherschützer aus ihrer Beratungspraxis berichten, hatte eine Frau einen Mobilfunkvertrag fristgerecht beim Mobilfunkanbieter widerrufen - wie es in der Widerrufsbelehrung angegeben gewesen sei.

    Der Anbieter lehnte den Widerruf aber ab, verwies auf einen zwischengeschalteten Online-Händler als Adressat – und stellte weiter monatlich die Rechnungen. Verunsichert habe die Frau über vier Jahre in Summe fast 900 Euro gezahlt, obwohl sie korrekt widerrufen habe. Nach einer nochmaligen Kontaktaufnahme wurde der Widerruf dann doch anerkannt. Und die Frau bekam ihr Geld wieder. Darum raten die Verbraucherschützer: Hartnäckig bleiben und nicht nachgeben, wenn man im Recht ist.

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