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Wenn Eltern getrennt leben: Unterhalt fürs Kind: Wofür darf ich ihn verwenden?

Wenn Eltern getrennt leben

Unterhalt fürs Kind: Wofür darf ich ihn verwenden?

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    Alleinerziehend? Dann besteht in der Regel Anspruch auf Unterhalt von dem oder der Ex.
    Alleinerziehend? Dann besteht in der Regel Anspruch auf Unterhalt von dem oder der Ex. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

    Sprechen getrennte Eltern über Geld, entzündet sich häufig an einem Punkt Streit: dem Kindesunterhalt. Wird der auch wirklich im Interesse und zum Wohl des Kindes aufgewendet? Für die unterhaltspflichtige Person ist das in der Regel schwierig bis unmöglich nachzuvollziehen. Aber darf der Kindesunterhalt wirklich ausschließlich für Kleidung, Lebensmittel oder den Schulausflug des Nachwuchses eingesetzt werden?

    Kurz gesagt: nein. «Wofür ich Kindesunterhalt ausgebe, geht den anderen gar nichts an», sagt Rechtsanwältin Eva Becker, die dem Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins vorsitzt. Bis zur Grenze des Missbrauchs dürfe dieser mit dem Geld anstellen, was er oder sie möchte. Bedeutet überspitzt gesagt: Solange das Kind nicht in Stofffetzen gehüllt in die Schule gehen muss, während Mutter oder Vater vom Kindesunterhalt im Luxus schwelgen, können Unterhaltszahlende nichts unternehmen.

    Unterhaltsempfänger müssen keinerlei Rechenschaft ablegen

    Sie haben noch nicht einmal Anspruch darauf, Rechnungen und andere Nachweise für etwaige Aufwendungen einzusehen. Unterhaltsempfänger müssen Unterhaltszahlenden gegenüber nämlich regelmäßig keinerlei Rechenschaft ablegen.

    Zum Hintergrund: Kindesunterhalt muss der Elternteil dem anderen überweisen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Unterhaltsverpflichtung besteht nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern in der Regel, bis es auf eigenen Beinen steht, zum Beispiel durch Abschluss einer Berufsausbildung. Die Höhe des Unterhalts ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Einkommen der einkommenspflichtigen Person sowie dem Alter des Kindes.

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