Steigende Mieten treffen besonders Haushalte mit kleinem Einkommen. Für viele ist das Wohngeld daher eine unverzichtbare Hilfe. Wann können Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger im Mai 2025 mit der Auszahlung für Juni rechnen?
Wann wird das Wohngeld im Mai 2025 ausgezahlt?
Das Wohngeld für Juni 2025 wird Ende Mai 2025 überwiesen. Laut Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich am Ende des Vormonats, damit das Geld zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung steht. Dem Ratgeber leistungslotse.com zufolge wird das Wohngeld dazu in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt.
Der letzte Bankarbeitstag im Mai ist Freitag, der 30. Mai 2025. An diesem Tag wird das Wohngeld überwiesen, sodass Empfängerinnen und Empfänger davon ausgehen können, dass das Wohngeld spätestens Anfang Juni 2025 auf dem Konto ist. Wer Wohngeld bezieht, muss dafür nichts weiter unternehmen, solange keine Änderungen bei den persönlichen Verhältnissen eingetreten sind. Die Wohngeldstellen sorgen durch die frühzeitige Überweisung dafür, dass Mietzahlungen pünktlich beglichen werden können.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, richtet sich der Wohngeldanspruch an Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen insbesondere Rentnerinnen und Renter mit kleiner Rente, Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Mindestlohn sowie Studierende, die keinen BAföG-Anspruch haben. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können unter bestimmten Bedingungen einen Lastenzuschuss erhalten.
Laut Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen profitieren derzeit etwa zwei Millionen Haushalte vom sogenannten Wohngeld-Plus. Dieses wurde Anfang 2025 an die Inflation angepasst und soll bezahlbares Wohnen auch bei steigenden Mieten ermöglichen.
Wichtige Hinweise zum Wohngeld-Antrag
Wohngeld muss grundsätzlich beantragt werden und wird nicht rückwirkend gezahlt, weshalb eine frühzeitige Antragstellung wichtig ist. Wie das Bundesministerium erläutert, beginnt der Anspruch auf Wohngeld frühestens im Monat der Antragstellung. Die Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen sowie der Miete beziehungsweise Belastung.
Zur ersten Einschätzung, ob ein Anspruch besteht, bietet das BMWSB einen Wohngeld-Plus-Rechner an. Verbindliche Auskünfte erteilen allerdings nur die zuständigen Wohngeldstellen.
Wer also Wohngeld für Juni 2025 erwartet, kann sich darauf einstellen, dass die Überweisung am 30. Mai 2025 erfolgt und das Geld spätestens am 2. Juni 2025 auf dem Konto sein sollte. Somit bleibt genug Zeit, um die anfallenden Mietkosten pünktlich zu begleichen.
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