Bereits dreimal musste sich ein 20-Jähriger wegen Schwarzfahrens, juristisch als Fahren ohne Fahrerlaubnis bezeichnet, vor Gericht verantworten. Von daher könnte man ihn als notorischen Verkehrssünder bezeichnen. Diesmal ging es aber nicht bloß um ein Verkehrsdelikt. Die Anklage der Staatsanwältin lautete vielmehr auch auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Schuldspruch des Strafrichters Patrick Keller fiel moderat aus. Er verurteilte den Heranwachsenden zu einem viertägigen Jugendarrest sowie zur Teilnahme an einem Kurs zur Persönlichkeitsentwicklung.
Haßfurt
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