Nachdem in absehbarer Zeit die Möglichkeit der Baumbestattung in den Friedhöfen Gädheim und Ottendorf angeboten werden kann, beschloss der Gädheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag eine überarbeitete Fassung der bestehenden Friedhofssatzung. Für die Verlängerung der Grabnutzung nach dem Ablauf der regulären Ruhefrist von zehn Jahren bei Urnenbestattungen beziehungsweise 20 Jahren bei Erdbestattungen beschloss das Gremium eine individuelle Regelung. Zukünftig kann bei einer Verlängerung zwischen fünf, zehn oder 20 Jahren zusätzlicher Nutzungsdauer gewählt werden.
Gädheim
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