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Haßbergkreis: Die vermeintlichen Tücken eines Wohngeldantrags: 40-Jährige erhält Bewährungsstrafe wegen fehlender Angaben

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Die vermeintlichen Tücken eines Wohngeldantrags: 40-Jährige erhält Bewährungsstrafe wegen fehlender Angaben

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    Eine 40-Jährige musste sich vor dem Haßfurter Amtsgericht verantworten (Archivfoto).
    Eine 40-Jährige musste sich vor dem Haßfurter Amtsgericht verantworten (Archivfoto). Foto: Lukas Reinhardt

    Hat eine 40-jährige Mutter aus dem Maintal Angaben im Wohngeldantrag bewusst weggelassen oder nicht? Das Amtsgericht beantwortete diese Frage am Dienstag mit „Ja“ und verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss sie unter anderem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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