Ausgesprochen Glück hatte ein 21-jähriger Produktionshelfer, der jetzt vor den Schranken des Haßfurter Amtsgerichts stand. Obwohl er vier hochpreisige Handys im Wert von fast 4000 Euro klaute, obwohl er unter laufender Bewährung stand, obwohl er zwei einschlägige Vorstrafen hat, obwohl er gerade mal zwei Monate vor dem Diebstahl wegen Handeltreibens mit Rauschgift zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt wurde – trotz dieser gravierenden Verfehlungen billigte ihm das Jugend-Schöffengericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe mit erneuter Bewährung zu. Dankbar und erleichtert nahmen der Verurteilte und sein Anwalt den Richterspruch sofort an.
Haßfurt
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