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Zuschüsse: ALG 1 und Miete: Wird bei Arbeitslosengeld die Miete übernommen?

Zuschüsse

ALG 1 und Miete: Wird bei Arbeitslosengeld die Miete übernommen?

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    Gibt es seitens der Arbeitsagentur Zuschüsse für die Miete? Wer Probleme hat, kann Wohngeld beantragen.
    Gibt es seitens der Arbeitsagentur Zuschüsse für die Miete? Wer Probleme hat, kann Wohngeld beantragen. Foto: Jens Kalaene, dpa (Archivbild)

    Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann unter Umständen zusätzlich finanzielle Mittel für Wohnkosten erhalten. Wird eine Miete womöglich sogar komplett durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen? Wir erklären die wichtigsten Punkte im Hinblick auf ALG und Wohngeld.

    Arbeitslosengeld 1: Gesetzgebung und wer dafür zuständig ist

    Geregelt wird der mögliche Anspruch für Bezugsberechtigte von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB III). Wohngeld wird betroffenen Haushalten dann gewährt, wenn keine Mindestsicherungsleistungen (nach SGB II oder SGB XII) bezogen werden, die allerdings nur ein niedriges Einkommen (oder Rente) erhalten. Beim Wohngeld handelt es sich laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung um eine Leistung, die oberhalb des Niveaus des Grundsicherungsbedarfs angesiedelt ist, also dem Bürgergeld. Zuständig für die Bewilligung möglicher Zuschüsse im Hinblick auf Wohngeld ist nicht etwa die Bundesagentur für Arbeit, sondern die jeweiligen kommunalen Wohngeldämter. Weitere Informationen hierzu stellt das zuständige Ministerium bereit.

    Wenn trotz ALG 1 die Miete zu hoch ist

    Zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 kann also Wohngeld beantragt werden, schildert die Stiftung Warentest. Der Hintergrund: Schließlich wird das Arbeitslosengeld wie ein normales Einkommen berechnet, das aufgrund des früheren Einkommens und der damit verbundenen Sozialabgaben berechnet wird. Neben (Kurzzeit-)Arbeitslosen können übrigens auch Rentner und Rentnerinnen sowie in Arbeit stehende Beschäftige beim Staat Wohngeld beantragen, falls das vorhandene Geld zum Stemmen der Wohnkosten nicht reicht.

    Arbeitslosengeld und Wohngeld: Wonach sich die Höhe bemisst

    Wird die Höhe der Miete trotz Arbeitslosigkeit komplett übernommen? Nein. Die Höhe des staatlichen Mietzuschusses hängt von der Haushaltsgröße ab. Es geht darum, wie viele Personen mit dem Antragsteller zusammenleben und wie hoch das Gesamteinkommen ist. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Höhe der Miete. Die anrechenbare Miete ist gedeckelt und die jeweilige Höchstgrenze von Region zu Region verschieden. Dafür gibt es eine Auflistung der Städte und Kreise mit sieben verschiedenen Mietstufen.

    Laut Berechnungen der Bundesregierung erhalten bundesweit betroffene Haushalte im Schnitt nun 370 Euro pro Monat, nach einer Aufstockung von 190 Euro zum vergangenen Jahreswechsel. Bezugsberechtigte können zum Wohngeld auch eine Heizkostenpauschale sowie eine Klimapauschale erhalten, was Erhöhungen nach einer energetischen Sanierung abdämpfen soll.

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet auf seiner Website einen Rechner an, mit dem der voraussichtliche Anspruch ermittelt werden kann.

    Wohngeld für Miete zusätzlich zu ALG: Wohngeldstelle berät

    Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht und zusätzlich Wohngeld beantragen möchte bzw. muss, für den ist die örtliche Wohngeldstelle der richtige Ansprechpartner. Das geht postalisch oder auch formlos online sowie per E-Mail. Der Antrag auf Wohngeld muss bei dieser Behörde eingereicht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung des Antrages etwa drei bis sechs Wochen, schildert test.de. Wer sich bezüglich Wohngeld beraten lassen will, kann ebenfalls die Wohngeldstelle kontaktieren. Das gilt übrigens auch für die konkrete Höhe. Im Zuge der Wohngeldreform 2023 kann es dem Vernehmen nach zu Überlastungen kommen, gegebenenfalls helfen gemeinnützige Einrichtungen beim Ausfüllen von Anträgen auf Mietzuschüsse.

    Arbeitslos mit ALG 1 und in der eigenen Wohnung leben

    Die Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit legen fest: Solange man ALG I beziet, kann ohne Kürzung der Bezüge in eine eigene, kleine Wohnung gezogen werden. Sollte das Arbeitslosengeld I hierfür nicht ausreichen, kann ebenfalls zusätzliches Wohngeld beantragt werden. Dadurch bleibt die Höhe von ALG 1 unbeeinflusst. Wer im Eigenheim wohnt, kann also einen Zuschuss erhalten. Namentlich handelt es sich dann um einen Lastenzuschuss, der für Kreditzinsen oder auch Instandhaltungskosten gewährt wird.

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