Für viele Studierende stellt das Studium eine große finanzielle Belastung dar. Steigende Lebenshaltungskosten, Inflation und hohe Mieten - ohne geregeltes Einkommen wird das Studium schwer.
Einige Studierende bekommen deshalb BAföG. Dabei handelt es sich um ein zinsfreies Darlehen vom Bund. Doch viele scheuen sich davor, nach dem Studium verschuldet ins Berufsleben zu starten.
Wann die Rückzahlung beginnt und wie viel überhaupt zurückbezahlt werden muss, lesen Sie hier im Artikel.
Wie viel muss man an BAföG zurückzahlen?
Für die Rückzahlung des BAföG gibt es prinzipiell zwei Regeln:
1. Regel: Die Hälfte des Darlehensbetrags muss zurückbezahlt werden
Generell gilt, dass 50 Prozent der Summe, die Studierende durch das BAföG erhalten haben, wieder zurückzahlen müssen. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die weniger als 10.000 Euro an BAföG-Förderung erhalten haben.
Berechnet wird das so: Wer in drei Jahren Studium, also 36 Monaten, monatlich 250 Euro BAföG erhalten hat, kommt auf eine Gesamtsumme von 9000 Euro. Davon muss die Hälfte, also 4500 Euro, zurückbezahlt werden.
2. Regel: Der Rückzahlungsbetrag ist auf 10.000 Euro gedeckelt
Wer mehr als 10.000 Euro BAföG während des Studiums erhalten hat, muss nur 10.000 Euro zurückbezahlen. Ein Beispiel: Wer für ein dreijähriges Studium, also 36 Monate, 850 Euro BAföG bekommen hat, kommt auf eine Gesamtsumme von 30.600 Euro - muss allerdings nur die 10.000 Euro zurückbezahlen. Das ist der Maximalbetrag. Diese Regelung gilt laut dem Bundesverwaltungsamt für alle Studiengänge, die nach dem 28. Februar 2001 begonnen wurden.
Wichtig: Das Darlehen ist zinslos. Das bedeutet, dass tatsächlich nur die Hälfte beziehungsweise maximal 10.000 Euro zurückbezahlt werden müssen. Zinsen fallen keine an.
Wann muss man BAföG zurückzahlen?
Etwa viereinhalb Jahre nach Beendigung des Studiums, und damit auch der BAföG-Förderung, kommt Post vom Bundesverwaltungsamt. Mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid wird mitgeteilt, wie viel letztendlich zurückbezahlt werden muss. In dem Bescheid sind dann alle Infos zur Ratenhöhe, der Rückzahlungsdauer und auch ein Nachlassangebot enthalten, falls Sie das BAföG vorzeitig zurückzahlen wollen.
Wichtig: Alle BAföG-Bescheide, die Sie im Laufe Ihres Studiums erhalten haben, sollten gesammelt aufbewahrt werden. Denn diese brauchen Sie, um zu kontrollieren, ob die angegebene Summe auf dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid wirklich stimmt.
Die Rückzahlung des BAföG erfolgt dann ein halbes Jahr später, also fünf Jahre nach dem Studium. Das ist so geregelt, da es gerade beim Berufseinstieg viele zusätzliche Kosten, wie beispielsweise der Umzug in eine neue Stadt, Arbeitskleidung oder auch durch eine Familiengründung gibt.
Nach den fünf Jahren werden dann in der Regel 130 Euro Tilgung pro Monat fällig. Diese werden quartalsweise, also alle drei Monate, gesammelt vom Konto abgebucht. Das bedeutet: Viermal im Jahr werden 390 Euro vom Bundesverwaltungsamt abgebucht. Wer sich das nicht leisten kann, kann eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beantragen.
BAföG auf einmal zurückzahlen
Wer keine Ratenzahlung bei der Rückzahlung des BAföG machen möchte, kann das Darlehen auch auf einmal oder zu einem großen Teil tilgen. Dann bekommt man sogar einen Nachlass und muss unter Umständen weniger zahlen. Dafür ist es jedoch notwendig, mit dem Bundesverwaltungsamt ins Gespräch zu gehen. In einer Liste des Bundesverwaltungsamts wird aufgezeigt, wie hoch der Nachlass ausfallen kann.