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Sozialhilfe: Bürgergeld rückwirkend beantragen: Ist das möglich?

Sozialhilfe

Bürgergeld rückwirkend beantragen: Ist das möglich?

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    Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 502 Euro im Monat.
    Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 502 Euro im Monat. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Seit Anfang des Jahres 2023 gibt es das Bürgergeld, es hat Hartz IV als Sozialleistung abgelöst und soll fairer, weniger bürokratisch und vor allem besser darin sein, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um das Bürgergeld zu beziehen, muss ein Antrag gestellt werden, wer das nicht tut, bekommt auch kein Bürgergeld, selbst wenn er eigentlich Anspruch auf das Bürgergeld hätte.

    Was passiert also, wenn man eigentlich schon länger Anspruch auf Bürgergeld hat, es aber erst spät merkt und so einige Monate verstrichen sind, in denen man kein Bürgergeld bezogen hat? Kann der Antrag auf Bürgergeld auch rückwirkend gestellt werden, sodass einem das Bürgergeld der vergangenen Monate auch ausgezahlt wird?

    Bürgergeld: Kann es rückwirkend beantragt werden?

    Diese Frage wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales klar beantwortet: Gemäß Paragraf 37 Abs. 2 des Bürgergesetzes kann ein Antrag auf Bürgergeld nicht rückwirkend beantragt werden. Wer also bereits seit Monaten Bürgergeld beziehen könnte, es aber nicht getan hat, muss leider damit leben.

    Ein rückwirkender Antrag kann nur innerhalb eines Monats gestellt werden, wobei das Geld, das eigentlich am ersten Tag des Monats ausgestellt werden sollte, dann rückwirkend auch im Laufe des Monats ausgestellt werden kann. Das ist ebenfalls in Paragraf 37 Abs. 2 geregelt. Wer also erst am 22. August einen Antrag auf Bürgergeld einreicht, stellt automatisch einen rückwirkenden Antrag ab dem 1. August. Wird dann der Antrag genehmigt, erhält der Bezieher das Bürgergeld nicht nur für die Tage nach dem 22. August, sondern für den gesamten Monat.

    Bürgergeld beantragen: Wie können Fehler vermieden werden?

    Um zu verhindern, dass man in die Situation kommt, rückwirkend einen Antrag stellen zu wollen, sollte jeder sich damit befassen, ob er einen Anspruch auf die Sozialhilfe hat. Außerdem gehen Anträge oft auf dem Weg zum Jobcenter verloren. Wer seinen Antrag per Post stellt, sollte deshalb unbedingt ein Einschreiben verwenden. Wer den Brief persönlich beim Jobcenter abgibt, kann das fotografisch festhalten oder einen Zeugen mitnehmen. Wer das Bürgergeld online beantragt, erhält automatisch eine Bestätigung.

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