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Bürgergeld: Bürgergeld während der Ausbildung 2024: Ist das möglich?

Bürgergeld

Bürgergeld während der Ausbildung 2024: Ist das möglich?

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    Wer eine Ausbildung macht, kann oftmals seine Kosten kaum decken. Doch haben Auszubildende auch Anspruch auf Bürgergeld?
    Wer eine Ausbildung macht, kann oftmals seine Kosten kaum decken. Doch haben Auszubildende auch Anspruch auf Bürgergeld? Foto: Monika Skolimowska, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild (Symbolbild)

    Wer eine Ausbildung macht, verdient nicht gerade viel. Dem Statistischen Bundesamt zufolge lag das durchschnittliche Ausbildungsgehalt im April 2022 bei 1.057 Euro brutto. Dabei kommt es jedoch ganz auf die Branche an. Im Gesundheits- und Pflegebereich haben Auszubildende zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 1.139 Euro verdient, im Handwerksbereich 901 Euro.

    Die Spannbreite ist jedoch groß: Laut einer Mitteilung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung verdienten Friseur-Auszubildende in Thüringen (erstes Lehrjahr) vergangenes Jahr 585 Euro im Monat. Auszubildende in Westdeutschland, die im Bauhauptgewerbe arbeiteten, hätten im vierten Lehrjahr 1.580 Euro verdient.

    Für viele reicht das Ausbildungsgehalt, das 2023 mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr betragen muss, bei weitem nicht aus. Viele sind auf verschieden finanzielle Förderungen angewiesen. Doch haben Auszubildende auch Anspruch auf Bürgergeld?

    Bürgergeld in der Ausbildung: Haben Azubis Anspruch auf Bürgergeld?

    Bevor Auszubildende Anspruch auf Bürgergeld haben, muss geprüft werden, ob sie nicht BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen können, schreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website. Erst wenn diese beiden finanziellen Förderungen nicht ausreichen oder überhaupt nicht in Frage kommen, um den Unterhalt zu sichern, können Auszubildende beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.

    Wie die Servicestelle SGB II, eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, schreibt, haben Auszubildende grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG bekommen oder die BAföG-Stelle noch nicht über den Antrag entschieden hat. "Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld", heißt es auf der Seite weiter.

    In manchen Lebenssituationen gibt es allerdings Möglichkeiten, um trotzdem finanzielle Unterstützung bzw. ergänzende Leistungen "zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu bekommen, auch wenn man eigentlich keinen Anspruch auf Bürgergeld hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Auszubildende schwanger wird und ihren Lebensbedarf nicht durch ihre Ausbildungsvergütung und ihr Vermögen decken kann. Aber auch, wer aus gesundheitlichen Gründen teurere Lebensmittel kaufen muss, kann einen Zuschuss beantragen.

    Die Leistungen können beim Jobcenter beantragt werden. "In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden", heißt es auf der Website der Servicestelle SGB II weiter.

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