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Energiewende: Ab Januar 2024: Diese Änderung gibt es beim Strom

Energiewende

Ab Januar 2024: Diese Änderung gibt es beim Strom

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    Stromverteilung für das Jahr 2024: Die Bundesnetzagentur legt besonderes Augenmerk auf Verkehrs- und Wärmewende.
    Stromverteilung für das Jahr 2024: Die Bundesnetzagentur legt besonderes Augenmerk auf Verkehrs- und Wärmewende. Foto: Jessica Lichetzki, dpa (Archivbild)

    Neues Jahr, neue Regeln – das gilt in diversen Lebensbereichen. Etwa auch beim Strom. Der jeweilige Anbieter kann gewechselt werden, sobald die Kosten steigen. Damit lohnt sich jedes Jahr ein Vergleich mit anderen Angeboten. Gerade in Zeiten, da die Strom- und Gaspreisbremse ausläuft und bei hohen Nachzahlungsforderungen sollten ohnehin Augen und Ohren offen gehalten werden.

    Aber auch unabhängig von diesen Entwicklungen wird es Änderungen geben. Eine hat die Bundesnetzagentur nun festgelegt. Hintergrund ist die Verkehrs- und Wärmewende, bei der Tempo aufgenommen werden soll.

    Strom-Regel 2024: Netzbetreiber dürfen Zufuhr vorübergehend reduzieren

    Deshalb will die 1998 gegründete Bundesbehörde dafür sorgen, "dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können", wie Präsident Klaus Müller erklärt. Und weiter: "Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern."

    Es sollen so auch die "Möglichkeiten der Verbraucher, Reduzierungen eigenständig zu koordinieren und dabei selbst erzeugten Strom anzurechnen", gestärkt werden. Eingriffe von Netzbetreibern sollten nach Ansicht der Bundesnetzagentur "die zwingende Ausnahme bleiben". Von Verbrauchern würden diese kaum bemerkt, "da ein Basisbezug an Strom gesichert wird".

    Erlaubt sei es Netzbetreibern, "wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes zu reduzieren". Dies geschehe, indem der Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär gedimmt werde. Die Notwendigkeit zu diesem Schritt muss jedoch aus "objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung" abzuleiten sein.

    Eine vorübergehende Senkung auf bis zu 4,2 Kilowatt sei zulässig. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden", lässt die Bundesnetzagentur wissen. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen.

    Strom im Jahr 2024: Netz soll "vorausschauend und bedarfsgerecht" ausgebaut werden

    Als Ziel wird ausgegeben, "regelmäßige netzorientierte Steuerungsmaßnahmen zu vermeiden". Deshalb werden Netzbetreiber dazu verpflichtet, "das Netz vorausschauend und bedarfsgerecht auszubauen".

    Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2024. Eine Übergangsphase wird für "Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht", zugestanden. Dauerhaft ausgenommen bleiben Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung. Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter diese Regel.

    Für Netzbetreiber gilt: Haben sie noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen, dürfen sie maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern.

    Strom für E-Autos und Wärmepumpen: Bundesnetzagentur setzt auf Subventionen

    Die Bundesnetzagentur will zudem mit Subventionen locken. So dürfen "Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen". Hierfür werden verschiedene Module festgelegt, die entweder "sehr attraktiv für die E-Mobilität" sind oder sich "in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen".

    Den Hintergrund dieser neuen Strom-Regelung zugunsten der Verkehrs- und Wärmewende erklärt die Behörde ebenfalls. Zwar sei das Niederspannungsnetz "in der Lage, einzelne neue Aufwendungen aufzunehmen", allerdings sei der größte Teil noch nicht auf einen schnellen Hochlauf ausgelegt. Es gehe daher jetzt auch darum, dass die Netze "in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden".

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