Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, gibt es seit über 50 Jahren. Es erleichtert Schülern, Studierenden und Auszubildenden in ganz Deutschland die Bildung, indem es finanziell unter die Arme greift und somit auch Menschen, die von ihren Eltern nicht viel finanzielle Unterstützung bekommen können, eine höhere Bildung ermöglicht.
Im Jahr 2022 wurde das BAföG zuletzt reformiert, unter anderem stieg der BAföG-Höchstsatz, von 861 Euro auf 934 Euro im Monat. Nicht jeder Mensch, der BAföG bezieht, erhält automatisch 934 Euro. Der BAföG-Satz setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen, unter anderem dem Vermögen des Antragstellers, dem Einkommen der Eltern und anderen Einflüssen. Wenn man, bevor man einen Antrag stellt, wissen möchte, wie hoch der eigene BAföG-Satz wäre, kann man sich das leicht selbst ausrechnen.
Wer BAföG bezieht, darf auch nicht zu viel Geld durch Jobs oder Nebenjobs verdienen. Es gibt Freibeträge, die sich mit der Reform 2022 geändert haben, die man verdienen darf, ohne, dass der BAföG-Satz beeinträchtigt wird. Hält man sich daran, wird das BAföG rechtzeitig zu den Auszahlungsterminen zur Verfügung gestellt.
BAföG: Wie alt darf man sein?
Neben all den Faktoren, die bestimmen, ob man ein Anrecht auf BAföG hat oder nicht, spielt auch das Alter eine Rolle. Wie die Bundesregierung zu der BAföG-Reform im August 2022 erklärte, gibt es eine Altersgrenze, über der man kein Anrecht auf BAföG mehr hat. Wie hoch ist diese Grenze?
Die Altersgrenze wird ab dem Beginn der Ausbildung angesetzt, wer also im Laufe der Ausbildung die Altersgrenze überschreitet, erhält trotzdem noch BAföG. Vor der Reform 2022 betrug die Altersgrenze 30 Jahre, wer also 31 Jahre oder älter war, hatte keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung mehr.
Mit der Reform 2022 wurde diese Altersgrenze jetzt deutlich erhöht, von 30 Jahren auf 45 Jahre. Erst wer mit 46 Jahren oder älter eine Ausbildung beginnt, hat jetzt also keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung in Form des BAföG. Das Bundesarbeitsministerium begründet diese Erhöhung der Altersgrenze so: "Auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung."