Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Studium: BAföG-Wohnpauschale: Wie hoch ist sie?

Studium

BAföG-Wohnpauschale: Wie hoch ist sie?

    • |
    • |
    Wer BAföG bezieht bekommt auch eine Wohnpauschale, um seine Unterkunft zu finanzieren.
    Wer BAföG bezieht bekommt auch eine Wohnpauschale, um seine Unterkunft zu finanzieren. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Christin Klose (Symbolbild)

    Das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetzt, das BAföG, ermöglicht laut Statistischem Bundesamt jedes Jahr über 450.000 Studierenden das Studium, indem es ihnen finanziell unter die Arme greift. Ob bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten, bei dem Bezahlen für Studienutensilien oder bei der Übernahme der Studiengebühren.

    Je nach der finanziellen Lage des Elternhauses und der Studierenden selbst, fällt der individuelle BAföG-Satz unterschiedlich aus. Hierbei spielt das Vermögen und das Einkommen der Eltern eine Rolle und auch das Vermögen des Antragstellers. Es spielt auch eine Rolle, ob man zuhause bei den Eltern wohnt oder ausgezogen ist. Je nachdem wie die Wohnsituation ist, gibt es eine sogenannte Wohnpauschale. Aber wie hoch ist die?

    BAföG: Wie hoch ist die Wohnpauschale?

    Neben dem BAföG-Grundbedarf ist die Wohnpauschale die zweite Säule des BAföG, die maßgeblich die Höhe des BAföG-Satzes beeinflusst. Dabei ist entscheidend, ob der Antragsteller bei seinen Eltern wohnt oder ausgezogen ist und für seine eigene Miete aufkommen muss. Mit der BAföG-Reform 2022 wurde die Wohnpauschale erhöht, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt.

    Seitdem beträgt die Wohnpauschale von Antragstellern, die nicht mehr bei den Eltern wohnen 360€. Davor betrug die Pauschale 325€. Auch für BAföG-Bezieher, die bei den Eltern wohnen, wurde der Betrag erhöht. Betrug er vor der Reform noch 56 Euro, sind es jetzt 59 Euro.

    Diese Wohnpauschale mag für viele deutlich zu niedrig erscheinen, betragen die Mieten in Städten wie München oder Berlin heute doch weit jenseits der 700 Euro monatlich. Das Bundesbildungsministerium erklärt, dass eine individuelle Anpassung des Wohngeldes an den Wohnort der Antragsteller ein zu großer Verwaltungsaufwand wäre, und man sich deshalb für eine Pauschale entschieden habe. Diese sei für die meisten Städte zwischen 50.000 und 500.000 Einwohner ausreichend.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden