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Gehalt: Gehalt als Arzt oder Ärztin: Wie viel verdient man?

Gehalt

Gehalt als Arzt oder Ärztin: Wie viel verdient man?

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    Als Arzt oder Ärztin zählt man in Deutschland zu den Topverdienern. Das Gehalt kann sich je nach Art der Einrichtung unterscheiden.
    Als Arzt oder Ärztin zählt man in Deutschland zu den Topverdienern. Das Gehalt kann sich je nach Art der Einrichtung unterscheiden. Foto: Christin Klose (dpa)

    Ärzte und Ärztinnen verdienen viel Geld. Das ist jedenfalls die weitverbreitete Meinung. Doch an angehende Ärzte und Ärztinnen werden bereits von Beginn an hohe Anforderungen gestellt. Um zu einem Medizinstudium zugelassen zu werden, benötigen Bewerber und Bewerberinnen meist ein Abitur mit Einser -Schnitt und auch das Studium selbst hat es in sich. Als einer der wenigen Studiengänge, die deutschlandweit noch mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden, zählt Medizin mit zu den schwierigsten. Nach sechsjährigem Studium und kaum bezahltem einjährigen Praktikum verdienen Assistenzärzte und Assistenzärztinnen meist kein sehr hohes Einstiegsgehalt.

    Doch wie entwickelt sich das Gehalt von Ärzten und Ärztinnen im Laufe des Berufslebens? Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe des Gehalts? Dieser und weiteren Fragen gehen wir im folgenden Artikel auf den Grund.

    Gehalt als Arzt oder Ärztin

    Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt das mittlere Monatsgehalt von Ärzten und Ärztinnen bei 6525 Euro. Damit gelten Ärzte und Ärztinnen als Topverdiener in Deutschland.

    In der Rechnung des Entgeltatlasses werden Assistenzärzte, Fachärztinnen und Weiterbildungsärzte gleichermaßen gewertet. Je nach Berufserfahrung kann sich das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten jedoch unterscheiden. Auch zeigt der Vergleich, dass das Gehalt je nach Geschlecht und Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Ebenso kann es einen Unterschied machen, ob Ärztinnen oder Ärzte in Krankenhäusern angestellt sind und nach öffentlichem Tarif bezahlt werden, oder in privaten oder kirchlichen Einrichtungen arbeiten.

    All diese Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe des Gehalts und sollen im Folgenden näher erläutert werden.

    Einstiegsgehalt als Assistenzarzt oder Assistenzärztin

    Nach einem erfolgreichen Abschluss des sechsjährigen Medizinstudiums, das ein unvergütetes praktisches Jahr beinhaltet, befinden sich Berufseinsteiger häufig in einer Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin. Daher werden Assistenzärztinnen und Assistenzärzte auch oft Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten genannt. In dieser Weiterbildungsphase steigen angehende Ärzte und Ärztinnen meist mit einem Einstiegsgehalt in Höhe von etwa 4800 bis 5000 Euro pro Monat ein.

    Je nach Art der Einrichtung kann sich dieses Gehalt unterscheiden. Verschiedene Einrichtungen nutzen dabei unterschiedliche Tarifverträge. So sind kommunale Krankenhäuser oft an den Tarifvertrag-Ärzte, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte VKA) und Unikliniken an den Tarifvertrag-Ärzte, Tarifgemeinschaft der Länder (TV-Ärzte TdL) gebunden. In beiden Verträgen fallen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte unter die Entgeltgruppe I innerhalb derer es noch einmal sechs verschiedene Gehaltsstufen gibt. Jährlich steigen Assistenzärzte und Assistenzärztinnen hier um eine Gehaltsstufe auf. Auch private Kliniken wie HELIOS, Asklepios und Röhn sind an eigene Tarifverträge gebunden.

    Gehalt der Entgeltgruppe I anhand einzelner Tarifverträge

    TV-Ärzte TdL 2023

    • Stufe 1: 5104,24 Euro
    • Stufe 2: 5393,56 Euro
    • Stufe 3: 5600,21 Euro
    • Stufe 4: 5958,42 Euro
    • Stufe 5: 6385,47 Euro
    • Stufe 6: 6552,04 Euro

    TV-Ärzte VKA 2022

    • Stufe 1: 4852,02 Euro
    • Stufe 2: 5127,08 Euro
    • Stufe 3: 5323,50 Euro
    • Stufe 4: 5663,98 Euro
    • Stufe 5: 6069,96 Euro
    • Stufe 6: 6236,95 Euro

    TV-Ärzte Asklepios

    • Stufe 1: 4930 Euro
    • Stufe 2: 5215 Euro
    • Stufe 3: 5420 Euro
    • Stufe 4: 5745 Euro
    • Stufe 5: 6160 Euro
    • Stufe 6: 6320 Euro

    TV-Ärzte RKA (Rhön)

    • Stufe 1: 4819 Euro
    • Stufe 2: 5112 Euro
    • Stufe 3: 5315 Euro
    • Stufe 4: 5595 Euro
    • Stufe 5: 5849 Euro
    • Stufe 6: 6063 Euro

    Gehalt als Arzt oder Ärztin gestaffelt

    Das Gehalt von Ärzten und Ärztinnen ist häufig an Tarifverträge gebunden. Die Einstufung in die verschiedenen Entgeltgruppen wird hier an der Berufserfahrung und den Berufsjahren der einzelnen Personen gemessen. Fachärzte und Fachärztinnen bilden die Engteltgruppe Ä2 und sind somit die nächste Gehaltsstufe nach Assistenzärzten und Assistenzärzinnen. 

    Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es dann wiederum verschiedene Gehaltsstufen, die man erreichen kann. Zum Erreichen der verschiedenen Stufen innerhalb einer Entgeltgruppe sind die Jahre in der vorherigen Stufe entscheidend. So wird man beispielsweise ab dem vierten Berufsjahr als Fachärztin automatisch in Entgeltstufe 2 eingestuft. Ab dem siebten Berufsjahr gehören Fachärzte schon der Stufe 3 an. Ab dem neunten Berufsjahr werden Fachärztinnen dann nach Stufe 4, ab dem elften Berufsjahr nach Stufe 5 und ab dem 13. Jahr nach Stufe 6 innerhalb der Entgeltgruppe Ä2 "Facharzt" oder "Fachärztin" bezahlt. 

    So steigert sich das Gehalt je nach Berufsjahren in der jeweiligen Entgeltgruppe. Doch nicht in allen Entgeltgruppen gibt es sechs Stufen.

    Gehalt als Arzt oder Ärztin in öffentlichen Einrichtungen

    Je nach Art der Einrichtung und Berufserfahrung ist das Gehalt von Ärzten und Ärztinnen, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, an unterschiedliche Tarifverträge gekoppelt. Bei öffentlichen Einrichtungen gilt, wie bereits für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, meist der TV-Ärzte VKA oder – in Universitätskliniken – der TV-Ärzte TdL. Mit steigender Berufserfahrung erhöhen sich auch die Aufstiegschancen von Ärztinnen und Ärzten. Mögliche weitere Gehaltsstufen, die an höhere Entgeltgruppen geknüpft sind, sind die des Facharztes oder der Fachärztin, Oberärztin oder Oberarzt und schließlich die Stelle der leitenden Oberärztin, oder des leitenden Oberarztes. Chefärztinnen und Chefärzte werden häufig außertariflich bezahlt. 

    Entgelttabelle für Unikliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6736,78 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 7301,63 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7797,59 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 8076,29 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 8228,22 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 8438,20 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 8438,20 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8934,16 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 9643,64 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9926,10 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 10.635,56 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 11.200,40 Euro

    Entgelttabelle für kommunale Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6403,90 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 6940,83 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7412,29 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 7687,33 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 7955,76 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 8224,22 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 8021,27 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8492,71 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 9167,18 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9435,59 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 10.110,10 Euro

    Gehalt als Arzt oder Ärztin bei privaten Einrichtungen

    Ähnlich wie bei öffentlichen Einrichtungen richtet sich auch das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten in privaten Kliniken nach eigenen Tarifverträgen. Die größten privaten Klinikverbunde haben dazu eigene Tariftabellen.

    Die Helios Kliniken sind in Deutschland der größte private Klinikverbund. Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen und anderen privaten Klinikverbunden staffeln die Helios-Kliniken das Gehalt für Ärztinnen und Ärzte in ihren Tarifverträgen nicht nur alle drei bis fünf Jahre, sondern jährlich oder alle zwei Jahre.

    Entgelttabelle für Helios-Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Jahr 1: 6516,71 Euro
    • Jahr 2: 6581,24 Euro
    • Jahr 3: 6710,27 Euro
    • Jahr 4: 7060,72 Euro
    • Jahr 5: 7254,28 Euro
    • Jahr 6: 7384,59 Euro
    • Jahr 7: 7643,94 Euro
    • Jahr 8: 7967,81 Euro
    • Jahr 9: 8032,33 Euro
    • Jahr 10: 8096,85 Euro
    • Jahr 11: 8225,90 Euro
    • Jahr 12: 8291,67 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Jahr 1: 8316,99 Euro
    • Jahr 3: 8368,85 Euro
    • Jahr 5: 8688,14 Euro
    • Jahr 7: 9007,44 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Jahr 1: 9651,96 Euro

    Auch die Asklepios-Kliniken zählen zu Deutschlands größten Klinikverbunden. Die einzelnen Gehaltsstufen innerhalb der Entgeltgruppen sind hier wie bei öffentlichen Einrichtungen geregelt. Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis zum 31.12.2022 und wird anschließend neu verhandelt.

    Entgelttabelle für Asklepios-Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6500 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 7045 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7510 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 7795 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 8055 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 8225 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 8145 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8610 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 9040 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9565 Euro

    Zu den Sana-Kliniken zählen insgesamt mehr als 50 Krankenhäuser in Deutschland. Der private Klinikverbund hat einen eigenen Tarifvertrag für seine Mitarbeitenden.

    Entgelttabelle für Sana-Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6047,90 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 6581,90 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7049,90 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 7323,90 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 7743,90 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 7850,90 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 7606,90 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8121,90 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 8789,90 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9054,90 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 9725,90 Euro

    Gehalt als Arzt oder Ärztin bei kirchlichen Einrichtungen

    Wenn Krankenhäuser kirchliche Träger haben, gelten die entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des jeweiligen Trägers. Die aktuell geltenden Regelungen für Ärztinnen und Ärzte haben wir hier für sie aufgelistet.

    Entgelttabelle für Caritas-Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6403,90 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 6940,83 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7412,29 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 7687,33 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 7955,76 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 8224,22 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 8021,27 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8492,71 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 9167,18 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9435,59 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 10.110,10 Euro

    Auch die Diakonie ist Träger verschiedener kirchlicher Einrichtungen. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie folgen dem bekannten Muster der Einstufung in die Entgeltgruppen.

    Entgelttabelle für Diakonie-Kliniken

    Facharzt / Fachärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 6295,47 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 6823,31 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 7286,80 Euro
    • Stufe 4 (ab 9. Jahr): 7557,15 Euro
    • Stufe 5 (ab 11. Jahr): 7821,05 Euro
    • Stufe 6 (ab 13. Jahr): 8084,97 Euro

    Oberarzt / Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 7885,46 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 8348,89 Euro
    • Stufe 3 (ab 7. Jahr): 9011,96 Euro

    Leitender Oberarzt / Leitende Oberärztin

    • Stufe 1 (ab 1. Jahr): 9275,82 Euro
    • Stufe 2 (ab 4. Jahr): 10.438,85 Euro

    Gehalt als Arzt oder Ärztin in den Bundesländern

    Je nach Bundesland unterscheidet sich das mittlere Gehalt von Ärztinnen und Ärzten. Das kann mit der jeweiligen Berufserfahrung zusammenhängen. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liefert hierzu eine Übersicht.

    BundeslandMonatsgehalt
    Nordrhein-Westfalen6788 Euro
    Saarland6743 Euro
    Rheinland-Pfalz6728 Euro
    Hessen6648 Euro
    Bremen6592 Euro
    Baden-Württemberg6576 Euro
    Niedersachsen6538 Euro
    Schleswig-Holstein6448 Euro
    Bayern6386 Euro
    Berlin6332 Euro
    Sachsen-Anhalt6303 Euro
    Thüringen6299 Euro
    Sachsen6263 Euro
    Hamburg6253 Euro
    Mecklenburg-Vorpommern6230 Euro
    Brandenburg6086 Euro

    Quelle: Entgeltatlas 2021 

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