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Rente: Mehr Rente im Alter: Zusätzliches Geld mit einer betrieblichen Altersvorsorge?

Rente

Mehr Rente im Alter: Zusätzliches Geld mit einer betrieblichen Altersvorsorge?

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    Damit Arbeitnehmer genug Geld zur Verfügung haben, gibt es neben der Rente die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
    Damit Arbeitnehmer genug Geld zur Verfügung haben, gibt es neben der Rente die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Foto: Patrick Pleul, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Die durchschnittliche Rente in Deutschland fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Fest steht allerdings: Für viele Menschen reicht die Rente für den Ruhestand nicht aus, denn es müssen auch noch Steuern und Abgaben gezahlt werden. Wichtig ist daher, dass sich Versicherte darum kümmern, im Alter genug Geld zur Verfügung zu haben. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge. Aber ist diese wirklich immer sinnvoll?

    Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

    Unter der betrieblichen Altersvorsorge versteht man der Verbraucherzentrale zufolge alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für die Altersversorgung zusagt.

    Das können Leistungen zur

    In der Regel schließt der Arbeitgeber dafür einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab.

    Dabei gibt es zwei Varianten der betrieblichen Altersvorsorge:

    1. Der Arbeitgeber finanziert die Altersvorsorge alleine
    2. Einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers wird in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss

    Bei der ersten Variante müssen Arbeitnehmer also keinen Teil ihres Gehalts umwandeln, denn der Arbeitgeber kümmert sich alleine um die Altersvorsorge. Allerdings müssen Arbeitnehmer laut Verbraucherzentrale später Einkommenssteuer darauf zahlen. Gesetzlich Versicherte zudem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Bei der zweiten Variante wird ein Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt, die sogenannte Entgeltumwandlung. Dieses Modell lohnt sich der Verbraucherzentrale zufolge aber nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 oder 30 Prozent am Bruttobeitrag beteiligt.

    Wichtig zu wissen: Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mindestens 15 Prozent am Bruttobeitrag beisteuern, wenn er Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Seit 2022 gilt das auch für bereits bestehende Verträge. In Tarifverträgen können allerdings andere Regelungen gelten.

    Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?

    Für wen sich eine Betriebsrente lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von der individuellen Situation ab.

    Arbeitnehmer können Steuern und Sozialabgaben sparen, da die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt abgehen und somit das zu versteuernde Einkommen gesenkt wird. Der Verbraucherzentrale zufolge gibt es noch bei einzelnen, bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen, noch günstigere Ertragsanteilbesteuerung. Später im Rentenalter ist der Steuersatz dann meist niedriger als zur Zeit der Berufstätigkeit.

    Laut Finanztip werden die Beiträge zur Krankenkasse erst für jeden Euro Rente fällig, der den Freibetrag von 176,75 pro Monat übersteigt. Damit sich eine betriebliche Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung lohnt, muss die aktuelle Ersparnis die zukünftige Abgabenlast übersteigen. So sollte sich der Vertrag mit mindestens zwei Prozent pro Jahr verzinsen und der Arbeitgeber müsste die Beiträge der Mitarbeiter bezuschussen.

    Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind nur bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von Sozialabgaben befreit, wie Finanztip mitteilt. Das sind im Moment 302 Euro pro Monat. Seit 2018 können Versicherte zudem bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen. Das sind 2024 bis zu 604 Euro pro Monat.

    Fazit: Das Hauptargument für eine betriebliche Altersvorsorge ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis einer bestimmten Höchstgrenze keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Allerdings muss die Altersvorsorge zu 100 Prozent versteuert werden. Wie viel Steuern Versicherte zahlen müssen, hängt von ihrem jeweiligen Steuersatz ab. Die Verbraucherzentrale gibt daher zu bedenken, dass es sich eher um eine Verschiebung der Abgaben in die Rentenphase handelt.

    Welche weiteren Vor- und Nachteile gibt es bei einer betrieblichen Altersvorsorge?

    Laut Verbraucherzentrale gibt es noch folgende Vor- und Nachteile:

    Vorteile:

    • Pfändungsschutz: Die Beiträge müssen unangetastet bleiben. Bei einer Grundsicherung zählt dieses Kapital nicht zum anrechenbaren Vermögen
    • Kostenvorteile: Bei einem guten Vertrag können Verwaltungs- oder Abschlusskosten geringer sein als etwa bei Kapitalversicherungen, Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen.
    • Invaliditätsleistungen: Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es im Gegensatz zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. So kann es auch bei bestehenden Vorerkrankungen zu einem Abschluss kommen. Invaliditätsleistungen müssen allerdings nicht unbedingt Bestandteil des Vertrages sein.
    • Freibetragsregelung: Sollten Versicherte im Rentenalter Grundsicherung beantragen müssen, dann wird die betriebliche Altersvorsorge nicht in voller Höhe angerechnet. So bleiben mindestens 100 Euro unberücksichtigt und darüber hinaus sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz 30 Prozent anrechnungsfrei. Das gilt auch bei der Riester-Rente.

    Nachteile:

    • Keine Flexibilität: Bevor die Rente beginnt, können Versicherte nicht auf das Kapital zugreifen. Sollte der Arbeitgeber gewechselt werden, kann der Vertrag nicht immer übertragen werden. Bei einer Entgeltumwandlung muss der Vertrag neu abgeschlossen werden. Der alte Vertrag wird dann stillgelegt oder privat weitergeführt.
    • Hohe Kosten: Es gibt Unternehmen, die nur die gängigen Direktversicherungen anbieten, die es zu den gleichen Konditionen auch am Markt gibt.
    • Eingeschränktes Produktangebot und Intransparenz: Da der Arbeitgeber den Versorgungsträger auswählt, fehlen dem Arbeitnehmer oft die Informationen zu Kosten, Anlageformen und Leistungen.
    • Sparer trägt Anlagerisiko: Bei einer reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, den vereinbarten Beitrag zu zahlen. Es gibt keine garantierte Rentenhöhe und der Arbeitgeber darf keine Garantie oder Haftung dafür übernehmen, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben oder eine Mindestrente besteht.

    Tipps für eine individuelle Beurteilung, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt

    Der Verbraucherzentrale zufolge sollten sich Arbeitnehmer mithilfe von einigen Punkten überlegen, ob sich eine betriebliche Altersversorgung für sie lohnt:

    Sollte der Arbeitgeber die Altersvorsorge alleine bezahlen, sollten Arbeitnehmer zugreifen und diese Absicherung mitnehmen.

    Ist dem nicht so, gilt Folgendes:

    1. Geringe Rente: Haben Versicherte nur eine geringe Rente oder steht eventuell im Alter sogar eine Grundsicherung in Aussicht, kann eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein.
    2. Jobwechsel oder Selbstständigkeit: Versicherte, die öfter den Job wechseln oder eine Selbstständigkeit anstreben, sollten sich eine betriebliche Altersvorsorge gut überlegen, da sie nicht immer weitergeführt werden kann
    3. Arbeitgeberzuschuss: Wirklich lohnen tut sich eine betriebliche Altersvorsorge nur, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt, und zwar mit mindestens 20 Prozent.
    4. Kosten: Versicherte sollten nach den Kosten und einem Angebot fragen, das konkrete Angaben über die Höhe der Kosten bei Abschluss und für die laufende Verwaltung aufschlüsselt.
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