Wer in Rente geht oder ist und eine Behinderung hat, kann mit Steuererleichterungen rechnen. Denn der sogenannte Behindertenpauschbetrag wird von den Einkünften abgezogen, sodass die zu versteuernde Summe kleiner wird: Dem Betroffenen bleibt im Zweifel mehr Geld übrig. Besteht so doch die Chance, unter den Grundfreibetrag zu rutschen. Wie das funktioniert und was die Voraussetzungen sind, lesen Sie in diesem Text.
Was ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, dass durch den Behindertenpauschbetrag die im Alltag oft höheren Kosten der betroffenen behinderten Menschen zum Beispiel durch Medikamente, Betreuung oder erhöhter Wäschebedarf abgedeckt werden sollen. Er soll, kurz gesagt, Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen.
Übrigens: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, mit ein paar Tipps lässt sich dabei richtig Geld sparen.
Rente und Steuer 2025: Das ist der aktuelle Stand
Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass jemand, der 2025 neu in Rente geht, 83,5 Prozent seiner Rente versteuern muss, entsprechend sind 16,5 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei.
Ab wann die Rente versteuert wird, hängt wesentlich vom Grundfreibetrag ab. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.084 Euro. Wer als Rentner entsprechend eine höhere Rente erhält, muss diese versteuern. Seit dem Sommer 2023 hat sich in Sachen Rente für Millionen Deutsche etwas geändert.
Behindertenpauschbetrag und Rente 2025: Welche Voraussetzungen gelten?
Um die Einkünfte niedriger zu gestalten, ist es betroffenen behinderten Menschen möglich, den Behindertenpauschbetrag geltend zu machen. Die zugesprochene Summe wird von den Einkünften abgezogen. Wussten Sie, dass wer etwas zu seiner Rente hinzuverdient, einiges im Blick haben sollte?
Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ausfällt, hängt vom „Grad der Behinderung“ (GdB) ab. Ab einem Behinderungsgrad von 20 greifen Steuerfreibeträge. Gemäß der Bundesvereinigung Lebenshilfe steht der Behindertenpauschbetrag wie folgt in Beziehung zum GdB:
- GdB 20: 384 Euro
- GdB 30: 620 Euro
- GdB 40: 860 Euro
- GdB 50: 1.140 Euro
- GdB 60: 1.440 Euro
- GdB 70: 1.780 Euro
- GdB 80: 2.120 Euro
- GdB 90: 2.460 Euro
- GdB 100: 2.840 Euro
Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 40 Versicherungsjahren bundesweit im Durchschnitt 1370 Euro Rente im Monat. Nur eine bestimmte Gruppe an Rentnern knackt die 3000-Euro-Marke.
Behindertenpauschbetrag und Rente 2025: Ein Rechenbeispiel
Christine geht 2025 in Rente und fragt sich, ob sie auf ihre Rente Steuern zahlen muss. Ihre jährliche Bruttorente beträgt 15.000 Euro. Da sie 2025 in Rente geht, hat sie einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent, muss also 83,5 Prozent ihrer Rente versteuern:
15.000 Euro x 0,835 = 12.525 Euro
Da Christine einen Grad der Behinderung von 70 hat, erhält sie 2025 1780 Euro Behindertenpauschbetrag. Diese Summe darf sie von den 12.525 Euro abziehen, macht 10.745 Euro. Damit liegt ihr zu versteuernder Rentenanteil unter dem Grundfreibetrag von 12.084 Euro. Sie muss demnach auf ihre Rente keine Steuern zahlen. Ohne den Behindertenpauschbetrag hätte sie den Grundfreibetrag knapp überschritten.
Übrigens: Sie haben sich schon einmal gefragt, was der Unterschied zwischen Rente und Pension ist? Vor allem ein Punkt macht den Unterschied.