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Rente: Was ist das Kapitalwahlrecht bei der Rentenversicherung?

Rente

Was ist das Kapitalwahlrecht bei der Rentenversicherung?

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    Um im Alter finanziell gut aufgestellt zu sein, gibt es unter anderem die Möglichkeit der privaten Rentenversicherung. Dabei kommt die Option eines Kapitalwahrechts ins Spiel.
    Um im Alter finanziell gut aufgestellt zu sein, gibt es unter anderem die Möglichkeit der privaten Rentenversicherung. Dabei kommt die Option eines Kapitalwahrechts ins Spiel. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die Durchschnittsrente in Deutschland betrug 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren 1550 Euro brutto (Rentenbestand Ende 2022), wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Da das Geld für viele Menschen im Alter nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Dazu zählt zum Beispiel die private Rentenversicherung. In diesem Zusammenhang ist oftmals von einem Kapitalwahlrecht die Rede - aber was ist das eigentlich?

    Was ist das Kapitalwahlrecht bei der Rentenversicherung?

    Bei der privaten Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts. Damit kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er die angesparten Erträge als einmalige Zahlung oder als monatliche Rente erhalten möchte, wie das Portal Lohnsteuer kompakt mitteilt.

    Für wen ist die einmalige Auszahlung der Rente sinnvoll?

    Für welche Art der Auszahlung man sich entscheidet, hängt laut Allianz von der persönlichen Lebenssituation ab. Die Vor- und Nachteile sollten dabei immer individuell abgewogen werden. So macht der Allianz zufolge die Auszahlung der privaten Renten­versicherung als monatliche Rente in der Regel mehr Sinn, wenn die gesetzliche Rente und andere Einkommen nicht ausreichen. Damit können dann zum Beispiel Miete, Strom und Lebensmittel bezahlt werden. Des Weiteren kann eine monatliche Rente sinnvoller sein als eine einmalige Auszahlung, wenn man zu Rentenbeginn gesund ist und ein langes Leben erwartet, da die monatliche Rente bis zum Tod gezahlt wird.

    Hingegen bietet sich für Versicherte, die durch die gesetzliche Rente, andere Einkünfte oder private Rücklagen im Alter bereits finanziell gut aufgestellt sind, auch die einmalige Kapitalauszahlung an. Dabei ist zu beachten, dass wenn das Geld einmal ausgegeben ist, es keine weitere Absicherung geben wird. Wer zum Beispiel schon zu Rentenbeginn mit Krankheiten zu kämpfen hat, für den kann die einmalige Zahlung die bessere Option sein, wenn kein langes Leben mehr erwartet wird. Sollte der Versicherte sterben, gehen die eingezahlten Beträge zudem nicht verloren, sondern werden an die Begünstigten ausgezahlt. Eine Einmalzahlung kann weiterhin auch Sinn machen, wenn zum Beispiel noch ein Immobilienkredit getilgt werden muss.

    Übrigens: Idealerweise sollte man schon frühzeitig für das Alter vorsrogen, allerdings ist es auch noch möglich erst mit 50 Jahren damit anzufangen, dann sollten allerdings einige Dinge beachtet werden.

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