Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Viele Selbstständige müssen hingegen privat für ihren Lebensabend vorsorgen. Doch was machen eigentlich Berufspolitikerinnen und -Politiker im Bundestag? Gibt es für die Parlamentarier auch eine Rentenversicherung? Und wenn ja: Wie hoch fallen die Ansprüche aus? Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie in diesem Text.
Gut zu wissen: Je mehr Rentenpunkte man hat, desto höher fällt die Rente aus. Wer seine Rente aufbessern möchte, hat unter Umständen die Möglichkeit, Rentenpunkte nachzukaufen.
Bundestag: Zahlen Abgeordnete in die Rentenkasse ein?
Abgeordnete im Bundestag zahlen während ihrer Mandatszeit nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Laut der offiziellen Website des Deutschen Bundestags erwerben sie aber einen Anspruch auf eine sogenannte Altersentschädigung.
Vereinfacht gesagt, soll die Altersentschädigung die Lücke in der Altersvorsorge schließen, die sich bei Abgeordneten auftut, wenn sie ihre Arbeit im Parlament aufnehmen und dafür ihren alten, sozialversicherungspflichtigen Beruf aufgeben müssen. Damit soll auch die Unabhängigkeit der Parlamentarier gesichert werden.
Wie viel Pension bekommt ein Bundestagsabgeordneter?
Doch wie hoch ist diese Altersentschädigung für Abgeordnete? Auch diese Frage wird auf der Website des Deutschen Bundestags beantwortet: Gewährt wird die Altersentschädigung bereits nach einem Jahr im Bundestag und beträgt 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Mit jedem weiteren Jahr im Bundestag steigt sie um 2,5 Prozent an.
Es gibt allerdings einen Höchstbetrag, der bei 65 Prozent liegt und nach 26 Mitgliedsjahren erreicht wird. Doch diesen Höchstbetrag erwerben nur die wenigsten Abgeordneten. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden an.
Wer auf den Cent genau herausfinden will, wie hoch die Altersentschädigung ausfällt, kann das einfach ausrechnen: Auf der Website des Bundestages erfährt man, dass die Abgeordnetenentschädigung derzeit 11.227,20 Euro pro Monat beträgt (Stand: 1. Juli 2024).
Nach einem Jahr im Bundestag liegt die Altersentschädigung damit bereits bei 280,68 Euro. Nach vier Jahren bei 1.122,72 Euro. Und nach einer achtjährigen Amtszeit bei 2.245,44 Euro.
Zum Vergleich: Die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren lag 2022 bei 1550 Euro.
Übrigens: Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg. Allerdings gibt es einige Jahrgänge, die hierbei mehr profitieren, als andere.
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